Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Kreis Herford bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit wenigen Mausklicks zu informieren, ob ihr Gebäude für eine Dachbegrünung geeignet ist. Mit der Farbgebung in der Legende kann in der Karte eingesehen werden, ob und wie gut geeignet Ihr Haus für eine Dachbegrünung ist.
Der Kreis Herford bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit wenigen Mausklicks zu informieren, ob das eigene Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage geeignet ist. Mit der Farbgebung in der Legende kann eingesehen werden, wie hoch die Sonneneinstrahlung auf einem Grundstück ist.
Mit diesem Online-Formular können Eigentümer oder Unternehmen eine kostenlose Thermalkarte beantragen. Die PDF Datei wird nach Prüfung des berechtigten Interesses per E-Mail verschickt. Die Karte zeigt die Wärmeabstrahlung von Dachflächen am 7. Februar 2023.
Landschaftsschutzgebiete sind besondere Schutzgebiete nach dem Landschaftsgesetz NRW. Sie werden über die Landschaftspläne des Kreises Herfords festgesetzt. Handlungen, die das Landschaftsbild des Gebiets radikal verändern, sind verboten. Dazu gehört das großflächige Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Bauen von Straßen und Häusern, Verlegen von Leitungen, Ablagern von Abfall, etc. Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten oft großflächig und mit geringen Nutzungseinschränkungen behaftet.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Kommunen in Deutschland sind durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) zur Erstellung und Fortschreibung kommunaler Wärmepläne verpflichtet. Das vorliegende Portal bietet eine interaktive Kartenanwendung, die ausgewählte Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung in Moers darstellt. Für die Ergebnisse, deren Darstellungen auf Baublockebene vorliegen, gilt, dass nicht jedes Gebäude in dem jeweiligen Baublock der primär vorliegenden Technologie oder Wärmeversorgungsart entspricht. Um die möglichen Heizungstechnologien auf Gebäude-Ebene aufgezeigt zu bekommen, muss sich individuelle Beratung durch Energieberater oder Handwerker eingeholt werden.
Nutzungsbedingungen: Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der Anwendung und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten zu unterscheiden. Die Nutzung der Anwendung ist kostenfrei. Für die dargestellten Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Hier finden Sie eine Karte zur Anleinpflicht für Hunde in Bünde und Kirchlengern. Einzelne Flächen sind in verschiedenen Farben schraffiert. Eine Legende zeigt die unterschiedliche Bedeutung.
Die Stadt Köln betreibt 17 Wetter-Messstationen im Stadtgebiet, ergänzt durch zwei Messstationen des Deutschen Wetterdienstes und eine Messstation der Universität zu Köln. Über dieses Dashboard können unter anderem die stundenaktuellen Temperaturen der verschiedenen Stationen, Kennzahlen wie beispielsweise die Anzahl der Heißen Tage sowie die Abweichung der Jahresmitteltemperaturen vom langjährigen Mittel eingesehen und verglichen werden.