Laut Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz (ThürGDIG) vom 8. Juli 2009 ist das Geoportal eine Kommunikations-, Transaktions- und Interaktionsplattform, die den Zugang zu den Geodaten über Geodatendienste und weitere Netzdienste ermöglicht.
Der Thüringen-Viewer ist ein Open Source Projekt auf Grundlage des Masterportals. Dieses ist eine Implementierungspartnerschaft aus verschiedenen Bundesländern, Kommunalverwaltungen und Bundesbehörden. Eine wesentliche Fähigkeit der neuen Anwendung ist der modulare Aufbau, mit dem schnell unterschiedliche thematische Viewer ergänzt werden können. Das Angebot wird also ständig weiterentwickelt und es werden noch weitere neue Einzelanwendungen folgen.
Mit GeoMIS.Thüringen wird Ihnen eine Suchmaschine zur Verfügung gestellt, die Transparenz über den Bestand der Geodaten in Thüringen schafft. Durch die Brokerfunktionalitäten werden auf weitere Metadatensysteme wie die Metadatenkataloge der Stadt Weimar und Rudolstadt zugegriffen.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen.
Für die über BORIS-NRW bereitgestellten Daten gilt die „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Bau- und planungsrelevante Themen in Bottrop: Bebauungsplanübersicht, Denkmalübersicht, Bau- und Planungsübersicht, Flächennutzungsplan, Grundstücksangebote, Wohnungsbaugesellschaften, Baulücken-/Baulandkataster
Bebauungspläne beziehen sich auf einzelne Bereiche des Stadt- oder Gemeindegebietes und regeln rechtsverbindlich die Bebaubarkeit der Grundstücke. In der hier dargestellten Bebauungsplanübersicht werden die Geltungsbereiche der jeweiligen Bebauungspläne präsentiert. Über die Informationen gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Kommune. Dort können die Pläne sowie alle dazugehörigen Unterlagen heruntergeladen werden.
Der Kreis Herford hat den Vorentwurf für den Landschaftsplan Kreis Herford für das gesamte Kreisgebiet erstellt. Dieser Landschaftsplan soll die bestehenden fünf Landschaftspläne ersetzen, welche im Wesentlichen in den 1990er Jahren erstellt und rechtskräftig geworden sind. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung haben die Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern. Sehen Sie sich den Vorentwurf des Landschaftsplans an und beteiligen Sie sich an der weiteren Erstellung des Landschaftsplans. Ihre Meinung ist uns wichtig!“
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.