BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
Mit der Kartenanwendung Grundstücksinformation Online wird ein neuer, umfassender, geobasierter Info-Service rund um Flur- und Grundstücke sowie deren Lage und Umgebung im gesamten Kölner Stadtgebiet geboten. Er liefert schnell und einfach Informationen zu einem Grundstück oder Flurstück und dessen Umgebung. Und dies sowohl in Form eines dokumentenbasierten Reports als auch visualisiert in einer dynamischen Karte. Die Palette ist umfangreich und bietet unter anderem Informationen zu: rechtskräftigen Bebauungsplänen, Aufstellungsbeschlüssen, Fluchtlinienplänen, Baulandumlegungen, Veränderungssperren, Ortssatzungen, Bodenrichtwerten, Lärmpegeln zu Tag- und Nachtzeiten, differenziert nach Lärmquellen wie Flughafen, Straße oder Bahn.
Dieses Portal bietet Informationen zu den Friedhöfen im Moerser Stadtgebiet. Dargestellt sind unter anderem die Lage der Gräber, Wegeflächen, Wasserstellen, Sitzgelegenheiten, Eingänge sowie Baumstandorte. Außerdem sind wichtige Einrichtungen wie Parkplätze, Kapellen und WC-Anlagen in der Karte markiert. Nutzerinnen und Nutzern haben die Möglichkeit über einen Suchdialog nach Gräbern oder bestatteten Personen zu suchen und sich die Ergebnisse in der Karte anzeigen zu lassen. Es stehen unterschiedliche Hintergrundkarten wie die Liegenschaftskarte, OpenStreetMap oder Luftbilder zur Verfügung die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können, wobei die Liegenschaftskarte nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar ist. Das Portal verfügt außerdem über weitere Werkzeuge, z.B. zum Messen, Zeichnen, Drucken oder Importieren von Daten.
Nutzungsbedingungen: Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der Anwendung und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten zu unterscheiden. Die Nutzung der Anwendung ist kostenfrei. Für die dargestellten Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Das Geoportal Erkrath ist die zentrale Stelle zur Darstellung von Geodaten und Geodatendiensten aus der Geodateninfrastruktur. Dabei steht Ihnen über Ihren Webbrowser eine Vielzahl von thematischen Karten und Hintergrundkarten zur Darstellung und mit weiterführenden Informationen zur Verfügung. Von Liegenschaftskatasterdaten und -karten über Themen wie Wahlbezirke, Gebietsabgrenzungen und Bauleitplanung bis hin zu Inhalten rund um Freizeit, Klima, Natur und Verkehr sowie vielen weiteren können Sie sich die verschiedensten Daten anzeigen lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit sich über Straßen- und Adresssuchen direkt auf das Gebiet Ihres Interesses zu zoomen oder in das 3D- und Schrägluftbild Portal des Kreises Mettmann oder den Geodatenkatalogeintrag der jeweiligen Daten zu wechseln. Eine Routenplanung ist im Geoportal Erkrath ebenfalls enthalten. Das Geoportal Erkrath ist eine der zentralen Komponenten der Geodateninfrastruktur (GDI) des KRZN und der Stadt Erkrath.
Das Geoportal Niederrhein ist die zentrale Stelle zur Darstellung von Geodaten und Geodatendiensten aus der Geodateninfrastruktur der an das kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) angeschlossenen Kreise, Städte und Gemeinden. Dabei steht ihnen über ihren Webbrowser eine Vielzahl von thematischen Karten und Hintergrundkarten zur Darstellung und mit weiterführenden Informationen zur Verfügung. Von Liegenschaftskatasterdaten und -karten über Themen wie Wahlbezirke, Gebietsabgrenzungen und Bauleitplanung bis hin zu Inhalten rund um Freizeit, Klima, Natur und Verkehr sowie vielen weiteren können sie sich die verschiedensten Daten anzeigen lassen. Zudem haben sie die Möglichkeit sich über Straßen- und Adresssuchen direkt auf das Gebiet ihres Interesses zu zoomen oder in 3D Portale oder den Geodatenkatalogeintrag der jeweiligen Daten zu wechseln. Eine Routenplanung ist im Geoportal Niederrhein ebenfalls enthalten. Das Geoportal Niederrhein ist eine der zentralen Komponenten der Geodateninfrastruktur (GDI) des KRZN und seiner angeschlossenen Kommunen.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal Niederrhein und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal Niederrhein ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund stellt als kostenfreien Service einen online-Rechner zur Ermittlung eines Schätzwertes für Immobilien auf Basis der Immobilienrichtwerte zur Verfügung. Das Ergebnis ersetzt nicht die Verkehrswertermittlung durch ein Gutachten eines Sachverständigen oder des Gutachterausschusses, bildet jedoch eine gute Orientierungshilfe zur Wertfindung Ihrer Immobilie. Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Immobilienwerte bezogen auf ein für die jeweilige Lage typisches "Normobjekt". Sie werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen festgesetzt. Werte für Garagen, Stellplätze und Sondernutzungsrechte sind separat nach ihrem Zeitwert zu veranschlagen. Hinweise hierzu enthält der örtliche Grundstücksmarktbericht. Darüber hinaus können weitere Einflussfaktoren bei der Wertfindung eine Rolle spielen, wie besondere örtliche und bauliche Gegebenheiten, der Objektzustand, besondere Einbauten, ein Erbbaurecht, Wiederkaufsrechte, Baulasten, Leitungsrechte, schädliche Bodenverunreinigungen u.a.m.. Die Anwendung erfolgt auf Basis der vom Gutachterausschuss ermittelten und beschlossenen Umrechnungskoeffizienten. Dabei trägt der Nutzer die beschreibenden Merkmale seines Objektes eigenverantwortlich ein und ermittelt so den Schätzwert der Immobilie. Bei Besonderheiten wie exponierter Lagen, Villen, Schrottimmobilien, Neubauten o.ä. ist die Ermittlung des Schätzwertes mit Hilfe des Immobilienwertrechners leider nicht möglich. Die Verantwortung für die sachgerechte Anwendung obliegt dem Nutzer.