Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
In der Karte können Bürger*innen, die Maßnahmen zur Klimaanpassung umsetzten möchten, erkennen, in welchen Fördergebieten ihre Immobilie/ihr Grundstück liegt. Durch Verlinkungen können sie weitere Informationen zu den Förderprogrammen und Ansprechpartner*innen erhalten.
Über dieses Portal stellt der Kreis Gütersloh Informationen zu Geodaten bereit. Es dient als zentrale Informationsplattform und Einstiegspunkt für die Geodateninfrastruktur des Kreises Gütersloh und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Fachanwendungen, Daten und Diensten der Kreisverwaltung. Das Geoportal kann als Einstieg in die Welt der internetbasierten Karten und Anwendungen auf Basis amtlicher Geobasisdaten genutzt werden. Hierzu werden öffentliche Anwendungen (kostenfreie Nutzung, ohne Registrierung) und Fachanwendungen (zugangsbeschränkt, mit Nutzerregistrierung, ggf. kostenpflichtig) zur Verfügung gestellt.
Das Informationssystem stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen dar. Enthalten sind (nach Alter differenziert) die Rohstoffgruppen Karbonatgesteine, Sandsteine, Tonsteine und Vulkanite. Verfügbare Kartenthemen: Basisdaten; Verbreitung, lithologische Beschreibung und Besonderheiten der Ausprägung des Rohstoffvorkommens; Aussagesicherheit.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Das Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises ist der benutzerfreundliche Zugang zu den digitalen Karten der Kreisverwaltung. Diese Karten liefern die Informationen, die für die tägliche Arbeit in der Verwaltung benötigt werden und dokumentieren wichtige Planungen und Sachverhalte. Das Geoportal ist aber auch Fachleuten aus der Wirtschaft sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern von Nutzen. Öffentlich einsehbar sind unter anderem die Katasterkarte, Bebauungsplanübersicht, Luftbilder verschiedener Jahrgänge, landschaftsrechtliche Informationen oder auch die Wanderkarten von "Das Bergische". Die Karten bieten eine Vielzahl von Optionen: Man kann diese kombinieren, darin navigieren und zoomen oder darin Adressen suchen und Koordinaten ermitteln. Auch das Messen von Entfernungen, das Zeichnen von Flächen sowie der Druck von maßstabsgetreuen Karten ist möglich.
Wie wollen wir morgen leben? Wie wollen wir wohnen? Und wie wollen wir arbeiten? Antworten auf diese Fragen sucht die Internationale Gartenschau in der Metropole Ruhr – das gesamte Ruhrgebiet präsentiert sich und innovative Lösungsideen auf der internationalen Bühne. Hauptschauplätze sind Gelsenkirchen, Duisburg und Dortmund.
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.