3D-Gebäudemodelle (3DGbm) sind Digitale Oberflächenmodelle, reduziert auf die im Liegenschaftskataster geführten Gebäude und Bauwerke. Unterirdische Gebäude werden in den 3DGbm des amtlichen Vermessungswesens nicht nachgewiesen. Die 3DGbm beschreiben die Form eines Gebäudes und enthalten zusätzliche geometrische und fachliche Attribute. 3DGbm werden in zwei Realisierungsstufen aufgebaut. Im LoD1 (Level of Detail 1), dem sogenannten Block- bzw. Klötzchenmodell, werden die Gebäude als Klötzchen modelliert. Das Klötzchen setzt sich aus der Gebäudegrundfläche des Liegenschaftskatasters und der mittleren Gebäudehöhe (Median-Wert) zusammen. Im LoD2, dem sogenannten Strukturmodell, werden die Gebäude zusätzlich mit einer standardisierten Dachform wie z. B. Sattel- oder Walmdach modelliert.
Diese Anwendung dient der Darstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beginnend mit dem Stichtag 01.01.2022 mindestens alle zwei Jahre zu Beginn des Kalenderjahres beschlossen.