Die Online-B-Plan-Auskunft Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH, Saarbrücken, betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung für die schnelle Identifikation relevanter laufender oder rechtswirksamer Bebauungsplanverfahren (B-Pläne) im Stadtgebiet von Wuppertal sowie für den Download der zugehörigen PDF-Dokumente. Im September 2024 wurde die B-Plan-Auskunft als Anwendungskomponente innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling) qualifiziert. Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die B-Plan-Auskunft einen Teilzwilling, also eine Anwendung zur Befriedigung eines konkreten Informationsbedarfs. Für eine stetig wachsende Zahl an B-Plänen stellt die Anwendung nicht nur die Plandokumente sondern zusätzlich auch die verfahrensbegleitenden Zusatzdokumente bereit (Stand 01/2021 für über 78%). Die Online-B-Plan-Auskunft ist im Internet-Angebot der Stadt Wuppertal unter https://www.wuppertal.de/bebauungsplaene in das weitere städtische Informationsangebot zur Bauleitplanung integriert. Für die Hintergrundkarte nutzt die Anwendung maßstabsabhängige Kombinationen von Internet-Kartendiensten (WMS) des Regionalverbandes Ruhr (Stadtplanwerk 2.0), des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (WebAtlasDE) und der Stadt Wuppertal (wöchentlich aktualisierte Graustufenausgabe der Amtlichen Basiskarte, tagesaktueller B-Plan-Decker). Die selektierbaren B-Plan-Geltungsbereiche prägt die Online-B-Plan-Auskunft dagegen auf der Grundlage eines tagesaktuell mit dem städtischen Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem" (WuNDa) abgeglichenen Sekundärdatenbestandes aus. Die Anwendung ermöglicht die Suche nach B-Plänen und das direkte Laden des besten Treffers durch Eingabe einer B-Plan-Nummer, einer Adresse oder eines Point of Interest (POI) sowie kartenorientiert durch Doppelklick an eine bestimmte Position im Kartenfenster oder durch Suche im aktuellen Kartenausschnitt. Der Zugriff auf die PDF-Dokumente zum aktuell selektierten B-Plan erfolgt über Links in den zugehörigen beschreibenden Informationen. Technisch basiert die Online-B-Plan-Auskunft auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken "React" und "Leaflet" sowie auf dem WuNDa. Die Online-B-Plan-Auskunft Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.
Nutzungsbedingungen: NB-GDIKOM-B für Geoportale und -portalkomponenten (Die Online-B-Plan-Auskunft Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.)
Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind die Pläne, textliche Festsetzungen und Begründungen als PDF verlinkt.
Bebauungspläne beziehen sich auf einzelne Bereiche des Stadt- oder Gemeindegebietes und regeln rechtsverbindlich die Bebaubarkeit der Grundstücke. In der hier dargestellten Bebauungsplanübersicht werden die Geltungsbereiche der jeweiligen Bebauungspläne präsentiert. Über die Informationen gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Kommune. Dort können die Pläne sowie alle dazugehörigen Unterlagen heruntergeladen werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.