Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Der FNP-Inspektor Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH, Saarbrücken, betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung für die Orientierung im und die Informationsentnahme aus dem Wuppertaler Flächennutzungsplan vom 17.01.2005 (FNP), den Änderungsverfahren zum FNP sowie dem fortgeschriebenen Stand der flächenhaften FNP-Hauptnutzungen. Hierzu bietet die Anwendung dem Nutzer zwei Sichten auf den FNP: den Rechtsplan vom 17.01.2005 mit der Möglichkeit, die rechtswirksamen und laufenden Änderungsverfahren zu überlagern, und eine Arbeitskarte mit den fortgeschriebenen, abfragbaren Hauptnutzungsflächen als informellen Auszug aus dem FNP. Möglich ist dabei auch der Zugriff auf die PDF-Dokumente zum FNP, einem Änderungsverfahren oder einem B-Plan, der Anlass für eine FNP-Änderung war. Er erfolgt über Links zu einem Dokumentenviewer in der Info-Box mit den beschreibenden Informationen zum FNP bzw. FNP-Änderungsverfahren. Für eine stetig wachsende Zahl an FNP-Änderungen gemäß § 2 ff. BauGB stellt die Anwendung nicht nur das zentrale PDF-Dokument (Vergleich "Zustand alt" vs. "Zustand neu") bereit, sondern zusätzlich auch die verfahrensbegleitenden Zusatzdokumente (Stand 03/2020 für über 63%). Der FNP-Inspektor ist im internet-Angebot der Stadt Wuppertal in das weitere städtische Informationsangebot zur Bauleitplanung integriert. Für die Hintergrundkarte nutzt die Anwendung kontextabhängige Kombinationen von Internet-Kartendiensten (WMS) des Regionalverbandes Ruhr (Stadtplanwerk 2.0) und der Stadt Wuppertal (Deutsche Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, sowie Rasterdaten (Scan) des Flächennutzungsplans vom 17.01.2005). Die selektierbaren Geltungsbereiche der FNP-Änderungsverfahren und die fortgeschriebenen Hauptnutzungsflächen prägt der FNP-Inspektor dagegen auf der Grundlage eines tagesaktuell mit dem städtischen Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem" (WuNDa) abgeglichenen Sekundärdatenbestandes aus. Technisch basiert der FNP-Inspektor auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken "React" und "Leaflet" sowie auf dem WuNDa. Der FNP-Inspektor Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.
Nutzungsbedingungen: NB-GDIKOM-B für Geoportale und -portalkomponenten (Der FNP-Inspektor Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.)
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.