Diese Anwendung dient der Darstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beginnend mit dem Stichtag 01.01.2022 mindestens alle zwei Jahre zu Beginn des Kalenderjahres beschlossen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden zahlreiche Änderungen im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die flächenhaften Objekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die Linienobjekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan setzt sich aus mehreren Objektklassen verschiedener Geometrietypen (Punkte, Linien, Basisflächen und Overlayflächen) zusammen. Die Daten sind nicht XPLANUNG konform und dienen nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die Punktobjekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die flächenhaften Overlay-Objekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.