Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die flächenhaften Objekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die Linienobjekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan setzt sich aus mehreren Objektklassen verschiedener Geometrietypen (Punkte, Linien, Basisflächen und Overlayflächen) zusammen. Die Daten sind nicht XPLANUNG konform und dienen nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die Punktobjekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die flächenhaften Overlay-Objekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden zahlreiche Änderungen im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.