Landschaftselemente wie Hecken, Baumgruppen oder Geländestufen. Diese können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden.
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Bäume: Standort und Größe von Straßenbäumen Punkte: Lage von punktuellen Einrichtungen, Parkbäume Linien: Lage u. Länge von Zäunen, Hecken, Mauern, Winterdienst Flächen: Lage u.Größe von Grünanlagen, Straßenbegleitgrün, Schulhöfen und Spielplätzen
Interaktive Darstellung der Geschützte Landschaftsbestandteile im Kreis Recklinghausen. Landschaftselemente wie Hecken, Baumgruppen oder Geländestufen. Diese können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden.
Der Geodatensatz enthält die linienförmigen Bestandteile der kommunalen Topografie (z.B. Hecken, Zäune, Bordsteine, usw.). In der Regel werden diese Daten nur für Grundstücke geführt die sich im Eigentum oder in der Unterhaltung der Stadt befinden. Die Erfassung erfolgt durch örtliche Messungen oder anhand von Luftbildauswertungen.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind in der Regel kleinräumige, überschaubare Strukturen (eine Hecke, eine Baumgruppe). Großräumige Schutzgebiete werden nach dieser Kategorie nicht ausgewiesen. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) wurden Daten aus den rechtskräftigen Landschaftsplänen übernommen, die innerhalb des Projekts „Digitaler Landschaftsplan“ beim RVR aufbereitet wurden. GLB fehlen dort, wo noch keine Landschaftspläne aufgestellt wurden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt.
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt. Pflücken ausdrücklich erlaubt!
Kurzzeitpflege-Einrichtungen bzw. nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI zugelassene Pflegeheime mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen innerhalb des Kreisgebietes Mettmann.