10.000 Grüne Dächer Das 10.000 Grüne Dächer Programm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk ermöglicht Eigentümer*innen in Bottrop, deren Immobilie im Einzugsgebiet der EGLV liegt, 50 Euro Förderung pro Quadratmeter Dachbegrünung zu erhalten. Bis zu 200 Quadratmeter Dachflächen auf einem Grundstück können über das Programm bezuschusst werden. Emscher-Lippe-Klimaanpassung (ELKA) Die frühere Zukunftsvereinbarung Regenwasser (ZVR) wurde im Jahr 2025 in Emscher-Lippe-Klimaanpassung (ELKA) umbenannt. Die Emscher-Lippe-Klimaanpassung ist das 2005 verabschiedete gemeinschaftliche Bekenntnis aller Städte des Emschergebiets sowie des Umweltministeriums des Landes NRW und der EMSCHERGENOSSENSCHAFT zu einem anspruchsvollen wasserwirtschaftlichen Ziel: Sauberes Regenwasser soll, wo immer möglich, nicht mehr in die Kanalisation und zu den Kläranlagen geleitet werden, sondern wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugutekommen.
Mittels offener Gefäße werden im Gelände alle Stoffe, die als trockener Staub (trockene Deposition) oder zusammen mit Regenwasser (nasse Deposition) aus der Luft auf Oberflächen gelangen, gesammelt. Anschließend wird der Inhalt der Gefäße getrocknet und gewogen. Aus der Fläche der Gefäße, der Standzeit und der gesammelten Staubniederschlagsmenge kann die Staubniederschlagsbelastung einer Fläche (Einheit: Masse pro Quadratmeter und Tag) errechnet werden. Neben der Staubniederschlagsmasse werden auch die Schwermetallgehalte bestimmt. Die Verteilung der Messpunkte sind landesweit nach Belastungsschwerpunkten festgelegt. Komponenten: Staubniederschlag und seine Inhaltsstoffe Blei, Cadmium, Arsen, Nickel, Chrom, Zink, Eisen.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
Falls die Sohlhöhe von der ankommenden oder abgehenden Kanalhaltung von der Schachtsohlhöhe abweicht, wird diese gesondert beschriftet. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.