Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden flächendeckend Flurstücke, Nutzungen und Gebäude dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden auch Eigentümerdaten, Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen, auf öffentlich-rechtliche Verfahren und amtliche Feststellungen und die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile gespeichert. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden in digitaler Form mit dem Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)" geführt.
Übermittlung von Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Leistungen nach den Tarifstellen 15.1 und 15.2 der Sächsischen Vermessungskostenverordnung: 25 bis 500 EUR. Die Tarifstelle gilt auch für eine im Zuge der Bereitstellung von Replikationen mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens erforderliche Prüfung der Voraussetzungen für die Datenübermittlung.
Die ALKIS®-Flurkarte enthält sämtliche grafischen Informationen über die Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen und Lagebezeichnungen, Orts- und Flurnamen, Verwaltungsgrenzen, Gewässernamen, Grenzen und Bezeichnungen der Nutzungsarten, ausgewählte topographische Informationen, Grenz-, Gebäude - und Vermessungspunkte. Sie ist ein Bestandteil des bundeseinheitlichen Datenmodells des Amtlichen Katasterinformationssystems ALKIS® (AAA Anwendungsschema 7.1.2), welches die fachliche Grundlage für Inhalt und Aufbau des Liegenschaftskatasters liefert. Sie wird standardmäßig in Farbe ausgegeben. Informationen zu den bestellbaren Produkten der Flurkarte entnehmen Sie bitte auf der Internetseite https://www.ldbv.bayern.de/produkte/liegenschaftsinformationen/flurkarte.html. Bitte beachten Sie, dass in Gebieten, in denen ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt wird, die Vermessungsverwaltung nicht katasterführende Behörde ist und somit nicht über die aktuellen Liegenschaftsinformationen verfügt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Ämter für Ländliche Entwicklung.