Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen: • Vorkommen Biber (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Fischotter (Stand Dezember 2015) • Vorkommen Weißstorch (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Schwarzstorch (Stand Dezember 2014)Bei der Erarbeitung der landesweiten Programmkulisse und deren Konkretisierung auf der regionalen Ebene sind bestimmte charakteristische Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II FFH-RL mit Vorkommen in niedersächsischen Gewässerlandschaften zu berücksichtigen, für deren Schutz die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes und des Wasserhaushaltes ein wichtiger Faktor ist. Beispielhaft zu nennen sind dabei insbesondere die Zielarten der bisherigen Naturschutzprogramme: Biber und Fischotter sind prioritäre und besonders schutzbedürftige Charakterarten großräumiger und vielgestaltiger naturnaher Flusslandschaften. Schutz und Entwicklung dieser wassergebundenen Arten sind Kernziele des Naturschutzes in Niedersachsen. Die Schwerpunkträume ihrer Verbreitung in Gewässerlandschaften einschließlich ihrer z. T. außerhalb der Aue oder in Auenrandbereichen gelegenen Nahrungsreviere und Aktionsräume spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung und Konkretisierung der Programmkulisse und sind bei der Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen. Beim Fischotter entsprechen diese Gewässerauen den Förderkulissen des (bisherigen) Fischotterprogramms. Weißstorch und Schwarzstorch sind ebenfalls prioritäre und schutzbedürftige Arten mit starker Bindung an Wasser und Feuchtigkeit geprägte Lebensräume. Der Weißstorch hat seine Verbreitungsschwerpunkte v. a. in den Stromtälern von Elbe, Weser und Aller. Hier ist in erster Linie die enge Verzahnung von Bruthabitaten und Grünland dominierten Nahrungshabitaten in den Auen, aber auch außerhalb, besonders hervorzuheben. Die Aktionsräume der Weißstörche, ihre Brutstandorte und ihre bekannten Nahrungsreviere auch außerhalb der Auen werden deshalb bei der Programmentwicklung mitberücksichtigt. Der Schwarzstorch ist v. a. hinsichtlich seiner Nahrungshabitate stärker auf Gewässerläufe angewiesen als der Weißstorch. Da der Schwarzstorch auch kleinere Bachtäler (u. a. im Bergland) als Nahrungshabitate nutzt, werden neben bekannten Bruthabitaten v. a. die Nahrungshabitate in die Kulisse mit einbezogen.
Das Monitoring vegetationskundlicher Dauerflächen „DF“ ist das geeignete Werkzeug um verlässliche Aussagen über Veränderungen von Lebensräumen mit deren Flora und Vegetation zu erlangen. 2006 wurden zwei von der Nds. Wattenmeer-Stiftung finanzierte Projekte erfolgreich abgeschlossen, welche die Grundlage für ein zukünftiges zielgerichtetes vegetationskundliches Dauerflächen-Monitoring bilden. Das erste dieser Projekte, das sich mit den Dauerflächen auf den Ostfriesischen Inseln befasst, wurde von Dr. Jörg Petersen – nature-consult - bearbeitet. Das zweite Projekt erstreckt sich auf das Küstenvorland und wurde ergänzend zum 1. Teilprojekt von Frau Sabine Arens bearbeitet. Ein Schwerpunkt dieser beiden Projekte war es, das über verschiedene Institutionen und Personen verteilte und teilweise schwer zugängliche Wissen über bereits vorhandene DF zu sichern und nutzbar zu machen.
Der Datensatz der City-Parkzonen Wuppertal (auch als City-Parkbereiche bezeichnet) umfasst die vom Ressort Straßen und Verkehr geführten Abgrenzungen und Bezeichnungen der (Stand 06/2023) drei flächenhaft modellierten City-Parkzonen im Wuppertaler Stadtgebiet, nämlich Aue, Barmen und Elberfeld. Die City-Parkzonen werden auch als "Antragszonen" bezeichnet. Wer in einer solchen Zone mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, darf die Ausstellung eines City-Parkausweises beantragen, der zum Parken auf örtlich besonders gekennzeichneten City-Parkflächen berechtigt. Der Antrag kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der City-Parkzonen wurden erstmalig in 06/2023 anhand der öffentlichen "Liste berechtigter Straßen" auf der Grundlage der Amtlichen Basiskarte ABK konstruiert. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon einer City-Parkzone im Attribut NAME auch die textliche Bezeichnung dieser Zone (Aue, Barmen oder Elberfeld). Die Fortführung des Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der City-Parkzonen. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert.
Der Datensatz der City-Parkzonen Wuppertal (auch als City-Parkbereiche bezeichnet) umfasst die vom Ressort Straßen und Verkehr geführten Abgrenzungen und Bezeichnungen der (Stand 06/2023) drei flächenhaft modellierten City-Parkzonen im Wuppertaler Stadtgebiet, nämlich Aue, Barmen und Elberfeld. Die City-Parkzonen werden auch als "Antragszonen" bezeichnet. Wer in einer solchen Zone mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, darf die Ausstellung eines City-Parkausweises beantragen, der zum Parken auf örtlich besonders gekennzeichneten City-Parkflächen berechtigt. Der Antrag kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der City-Parkzonen wurden erstmalig in 06/2023 anhand der öffentlichen "Liste berechtigter Straßen" auf der Grundlage der Amtlichen Basiskarte ABK konstruiert. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon einer City-Parkzone im Attribut NAME auch die textliche Bezeichnung dieser Zone (Aue, Barmen oder Elberfeld). Die Fortführung des Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der City-Parkzonen. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert.
Der Datensatz der City-Parkflächen Wuppertal umfasst die vom Ressort Straßen und Verkehr geführten Abgrenzungen und Bezeichnungen von (Stand 05/2023) 61 flächenhaft modellierten City-Parkflächen im Wuppertaler Stadtgebiet. "City-Parkflächen" sind diejenigen Flächen innerhalb eines City-Parkbereichs (auch als City-Parkzone bezeichnet), auf denen PKW mit einem für den jeweiligen Bereich gültigen City-Parkausweis geparkt werden dürfen. Der Antrag auf Erteilung eines solchen City-Parkausweises kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der City-Parkflächen wurden in 02/2023 anhand von vorliegenden PDF-Kartendarstellungen des zuständigen Fachteams vektorisiert. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon einer City-Parkfläche auch die Bezeichnung des zugehörigen City-Parkbereichs (Aue, Barmen oder Elberfeld). Dabei verteilen sich die Parkflächen mit Stand 05/2023 wie folgt auf die drei Parkbereiche: Barmen 46, Elberfeld 14, Aue 1. Die Fortführung des Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der City-Parkbereiche und -Parkflächen. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert.
Der ATOM Feed Downloadservice für City-Parkflächen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Abgrenzungen und Bezeichnungen der (Stand 05/2023) 61 flächenhaft modellierten City-Parkflächen im Wuppertaler Stadtgebiet umfasst. "City-Parkflächen" sind diejenigen Flächen innerhalb eines City-Parkbereichs (auch als City-Parkzone bezeichnet), auf denen PKW mit einem für den jeweiligen Bereich gültigen City-Parkausweis geparkt werden dürfen. Der Antrag auf Erteilung eines solchen City-Parkausweises kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der City-Parkflächen wurden in 02/2023 anhand von vorliegenden PDF-Kartendarstellungen des zuständigen Fachteams vektorisiert. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon einer City-Parkfläche auch die Bezeichnung des zugehörigen City-Parkbereichs (Aue, Barmen oder Elberfeld). Dabei verteilen sich die Parkflächen mit Stand 05/2023 wie folgt auf die drei Parkbereiche: Barmen 46, Elberfeld 14, Aue 1. Die Fortführung des bereitgestellten Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der City-Parkbereiche und -Parkflächen. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert. Der Downloadservice wird täglich durch Abgleich mit seinen Metadaten und den Metadaten zum Datensatz der Wuppertaler City-Parkflächen im GEOkatalog.NRW aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für City-Parkzonen in Wuppertal (auch als City-Parkbereiche bezeichnet) stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Abgrenzungen und Bezeichnungen der (Stand 06/2023) drei flächenhaft modellierten City-Parkzonen im Wuppertaler Stadtgebiet, nämlich Aue, Barmen und Elberfeld, umfasst. Die City-Parkzonen werden auch als "Antragszonen" bezeichnet. Wer in einer solchen Zone mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, darf die Ausstellung eines City-Parkausweises beantragen, der zum Parken auf örtlich besonders gekennzeichneten City-Parkflächen berechtigt. Der Antrag kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der City-Parkzonen wurden erstmalig in 06/2023 anhand der öffentlichen "Liste berechtigter Straßen" auf der Grundlage der Amtlichen Basiskarte ABK konstruiert. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon einer City-Parkzone im Attribut NAME auch die textliche Bezeichnung dieser Zone (Aue, Barmen oder Elberfeld). Die Fortführung des bereitgestellten Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der City-Parkzonen. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert. Der Downloadservice wird täglich durch Abgleich mit seinen Metadaten und den Metadaten zum Datensatz der Wuppertaler City-Parkzonen im GEOkatalog.NRW aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.