Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Der WMS-Dienst Grundlagendaten der mit Nitrat belasteten Gebiete nach §13a Düngeverordnung enthält die zur Erstellung der Gebiete nach §5, §13a Düngeverordnung und §38a WHG verwendeten Grundlagendaten. Dazu gehören: Grundwasserkörper (GWK), Zustand der GWK hinsichtlich Nitrat, Die Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung nach §7 AVV Gebietsausweisung (GeA), Die Ermittlung der potentiellen Nitratausträge gemäß §8 AVV GeA
Der Datensatz ist für das INSPIRE-Datenmodell Area Management aufbereitet und stellt anhand des fachlichen Überarbeitungsstandes ausgewählte Geotope aus dem Geotopkataster von Nordrhein-Westfalen dar. Das Kataster dokumentiert die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdigen untersuchten Objekte in NRW.
Der Kartenlayer "Beschriftung Schifffahrtskanal" stellt die Beschriftung der Schifffahrtskanaele in Nordrhein-Westfalen mit den Kanalbezeichnungen dar.
Der Kartenlayer "Beschriftung Fließgewässer" stellt die Beschriftung der grossen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen mit den Gewässerbezeichnungen dar.
Der Kartenlayer "Gewässerfläche" stellt die räumliche Abgrenzung der Wasserflächen von durchflossenen und nicht durchflossenen Gewässern in Nordrhein-Westfalen dar. Bei den Fließgewässern werden die Wasserflächen ab einer Breite von 12 Metern flächig dargestellt. Die Gewässerflächen sind Bestandteil der Gewässerstationierungskarte des Landes NRW.
Der Kartenlayer "Fließgewässer" stellt die Achsen der Fliessgewaesser in Nordrhein-Westfalen dar. Es wird unterschieden in groessere, mittlere und kleine Fliessgewaesser. Die Fliessgewaesser sind Bestandteil der Gewässerstationierungskarte des Landes NRW.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen. Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
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