Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtige Aktualität unklar
3D-Gebäudemodell LoD2-DE Für den Datensatz Gebäudemodell LoD2-DE werden aus Punktwolken (Airborne Laserscanning oder Photogrammetrie ) vollautomatisiert standardisierte Dachformen gebildet, den Gebäuden zugeordnet und entsprechend des tatsächlichen Firstverlaufes ausgerichtet. Der Gebäudegrundriss wird grundsätzlich der amtlichen digitalen Liegenschaftskarte entnommen, das Modell ist damit grundrisskonform. Die Lagegenauigkeit entspricht der des zugrunde liegenden Gebäudegrundrisses. Die Höhengenauigkeit beträgt ca. ± 1 m. Grobe Abweichungen sind in Einzelfällen bei komplexen Dachformen möglich. Gemeinsam genutzte Geometrie wird redundant geführt. Die Gebäude werden zusätzlich mit Geländeinformationen des beim Landesbetrieb vorgehaltenen Digitalen Geländemodells (DGM) verschnitten. Es erfolgt keine manuelle Nachbearbeitung der einzelnen Modelle. Die Modellierung entspricht dem AdV-Produkt- und Qualitätsstandard für 3D-Gebäudemodelle. Die Aktualität der Datengrundlage ist i.d.R. aus dem vorangegangenen Jahr, bei ALS- Punktwolken teilweise auch älter. (Beispiel: Der Download LoD2-DE 2023 basiert auf ALKIS- Grundrissen und Punktwolken aus dem Jahr 2022). Die genutzten Grundrisse sind vom Anfang des im Datensatz genannten Jahres. Der Datensatz 2025 basiert auf der ALS-Punktwolke 2022 mit Ergänzungen aus dem Bildmatching von 2024. Das Gebäudemodell LoD2-DE wird für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs (ca. 750 km²), einschließlich der Insel Neuwerk, vorgehalten. Die Daten können als Komplettdatensatz im Format CityGML V.1.0 heruntergeladen werden. Weitere Datenformate und Ausschnitte sind unter 3d-info@gv.hamburg.de kostenpflichtig zu beziehen.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Gebäude für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des dreidimensionalen Gebäudemodells (Level of Detail 2) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Die Gebäude werden als Klötzchen mit Standarddachformen dreidimensional dargestellt. Die Ausrichtung der Dachform erfolgt entsprechend des tatsächlichen Firstverlaufs. Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.
Die Digitalen Verwaltungsgrenzen beinhalten für ganz NRW die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Verwaltungsgrenzen des Landes, der Regierungsbezirke, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Kommunen. Die Ableitung erfolgt einmal jährlich zum 01.10. und entspricht dann dem Fortführungsstand des Basis-DLMs. Bei wesentlichen Änderungen finden weitere Aktualisierungen statt. Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. DVG2: Reduzierung auf ca. 10% der Punkte der DVG1 (Verwaltungsgrenzen mit allen Grenzpunkten aus dem ATKIS®-Basis-DLM, Ausdünnung und Douglas-Peucker-Algorithmus). Die Digitalen Verwaltungsgrenzen sind besonders als räumliche Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geo- und Fachinformationssystemen, als Hintergrundinformation für die Überlagerung mit fachspezifischen Daten sowie für die rechnergestützte Bearbeitung thematischer Karten geeignet.
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