Digitale Orthophotos (DOP) dokumentieren auf Basis von Luftbildern den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie enthalten vollständig alle aus der "Vogelperspektive" sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese selektiert oder strukturiert worden sind.
Der Dienst darf genehmigungs- und geldleistungsfrei mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Jede darüberhinausgehende externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in geldleistungspflichtige Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Es gelten die AGNB des AfGVK (https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Abt3.Geoinformation/Dateien/AfGVK_AGNB.pdf). Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Datensätze unter dieser Lizenz müssen bei Weiterverwendung mit dem Quellenverweis „Land NRW“ versehen werden.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. DOP sind fotobasiert, pixelbasiert, geocodiert und lagetreu und sind mit einer Bodenauflösung von 0,1 m (DOP10), 0,2 m (DOP20) und 0,4 m (DOP40) verfügbar. Durch den Einsatz von Verfahren der Bildverarbeitung entstehen aus dem aktuellen Luftbildbestand DOP. Beginnend mit dem Bildflugjahr 2004 liegen die DOP auch als Colorinfrarotbilder (CIR) vor. Seit dem Jahr 2013 werden die Befliegungsgebiete sowohl innerhalb als auch außerhalb der belaubten Situation aufgenommen. Die Aktualität für die Landesfläche liegt bei ca. drei Jahren. Luftbilder bzw. DOP eignen sich hervorragend, die historische Entwicklung von Landschaften und Siedlungsräumen nachzuvollziehen. In diesem Dienst werden die GeoTiff Dateien in 24bit/Pixel in voller Farbauflösung (16,7 Millionen Farben) zur Verfügung gestellt.
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der zeichnerischen Festlegungen des geltenden Landesentwicklungsplans des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW). Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes NRW fest. Seine übergreifenden textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zeichnerischen Festlegungen werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:300.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine äußerst grobe Festlegung wieder. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein der vom Landeskabinett beschlossene und vom Landtag bestätigte Plan, wie er im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist (Zeichnerische Darstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:300.000). Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurde die Darstellung der Daten im Detail angepasst. Sie kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen Landesentwicklungsplan abweichen. Die nachrichtlich dargestellten Abbaugrenzen für den Braunkohlenabbau entsprechen noch dem Stand der gültigen Braunkohlenpläne. Sie berücksichtigen daher noch nicht die in der Leitentscheidung vom 05.07.2016 oder der neuen Leitentscheidung vom 21.03.2021 getroffenen Entscheidungen der Landesregierung u.a. zum Erhalt der Ortschaft Holzweiler, zur Verkleinerung der Tagebaue oder zum Erhalt des Hambacher Forstes. Diese werden jetzt mit den initiierten Braunkohlenplanänderungsverfahren umgesetzt.
Nutzungsbedingungen: Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Datensätze unter dieser Lizenz müssen bei Weiterverwendung mit dem Quellenverweis „Land NRW“ versehen werden.