Grundwassergleichen-Karten geben die großräumige Lage der Grundwasseroberfläche zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Dargestellt werden die Linien gleichen Grundwasserstandes, bzw. bei gespannten Grundwasserleitern die Linien gleicher Grundwasserdruckhöhe. Das Kartenwerk deckt im Wesentlichen den Flachlandanteil Nordrhein-Westfalens ab, in denen im oberflächennahen Bereich überwiegend Lockergestein ansteht. Es werden Darstellungen für einen tiefen, einen mittleren und einen hohen Grundwasserstand vorgehalten. Aufgrund des Maßstabes können nicht alle lokalen Ausprägungen wie z.B. Absenkungstrichter von Wasserwerken oder Einflüsse von Oberflächengewässern wiedergegeben werden. Verfügbar sind: Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1963 (mittlerer Grundwasserstand) Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1973 (tiefer Grundwasserstand) (Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1988 (hoher Grundwasserstand))
Die analoge Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:100.000 [HK 100 A] stellt die Grundwasserleiter und -nichtleiter nach petrographischer Zusammensetzung und stratigraphischer Zuordnung dar. Im Kartenwerk sind Locker- und Festgesteine des oberen Grundwasserleiters entsprechend ihrer hydraulischen Eigenschaften verschiedenen Durchlässigkeitsklassen zugeordnet, zudem werden auch Verwerfungen sowie das Vorhandensein von bindigen Deckschichten dargestellt. In einer zusätzlichen Karte wird der grundwasserfreie Raum bezüglich seiner Schutzfunktion für das Grundwasser bewertet.
Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Er-nährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.
Die Karte gibt einen Einblick in die hydrologischen Verhältnisse der Grundwasserleiter im niederrheinischen Flachlandgebiet und der angrenzenden Mittelgebirgsbereiche. In Grundriss- und Profilkarten werden die geologische Schichtgliederung, die Durchlässigkeit des Gesteins, die Mächtigkeit der grundwasserführenden Schichten sowie technische Einrichtungen der Wasserwirtschaft dargestellt. Die Profile sind 12,5fach überhöht dargestellt.
Die Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 [HK 50] zeigt Verbreitung, Lage und Gesteinsbeschaffenheit der im Blattgebiet vorkommenden Grundwasserleiter und -geringleiter. In den Karten sind Locker- und Festgesteine entsprechend ihrer hydraulischen Eigenschaften verschiedenen Durchlässigkeitsklassen zugeordnet; im Lockergestein ist zusätzlich die Mächtigkeit des nutzbaren Grundwasserraumes wiedergegeben. Ferner enthalten die Karten Angaben zur Lage von Quellen, Brunnen, Grundwassermessstellen und potenziellen Grundwassergefährdungen (Abgrabungen, Aufschüttungen). Schnittserien vermitteln einen Eindruck über die Lagerung, die Mächtigkeit und die hydraulischen Verbindungen der hydrogeologischen Einheiten.
Das Kartenwerk fasst in der Hauptkarte oberflächennahe Locker- und Festgesteine nach Zusammensetzung und Mächtigkeit zu ingenieurgeologischen Einheiten mit gleichen oder ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zusammen. Auf Nebenkarten werden die Gesteine unter der Quartär-Basis und die Mächtigkeit der Quartär-Schichten, die Grundwassergleichen, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserstandsganglinien sowie die in der Karte berücksichtigten Bohrungen gezeigt. Schnitte (25fach überhöht) vermitteln in Verbindung mit den Kartendarstellungen ein dreidimensionales Bild vom Schichtenaufbau. Gesteinsphysikalische Kennwerte und Korngrößenverteilungen informieren über die geotechnischen Eigenschaften der Bodenarten. In den Kurzerläuterungen finden sich ergänzend ein geologischer und ein hydrogeologischer Überblick, Beschreibungen der geotechnischen und bodenmechanischen Eigenschaften der Schichten sowie Anwendungen für Planungsfragen und Hinweise auf technische Regelwerke (Normen). Die Kartenblätter stehen als georeferenzierte Bilddateien zur Verfügung.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
WMS-Dienst mit den Wasserschutzgebieten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dargestellt werden die geplanten und festgesetzten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.