Das Emissionskataster Luft enthält Informationen über die anthropogenen Emissionen in NRW. Dieser Datensatz umfasst verschiedene Emissionskataster, die sich auf unterschiedliche Emittenten beziehen. Diese Emissionskataster sind in die Kategorien: Kfz: Emissionen von Kraftfahrzeugen, Offroad: Emissionen von Offroad-Geräten, bemannt und unbemannt, Flug: Emissionen aus dem Flugverkehr, Schiff: Emissionen aus der Schifffahrt, HuK: Emissionen aus Haus- und Kleinfeuerungsanlagen unterteilt. Jedes Emissionskataster enthält separate Datensätze, die sich auf verschiedene Jahre beziehen. Diese Jahresangaben sind entscheidend für die Interpretation der Daten: Bezugsjahr: Das erste Jahr, das in einem Datensatznamen erscheint, ist das Jahr der Berechnung. Es dient als Grundlage für die Emissionsdaten. Prognosejahre: Alle weiteren Jahreszahlen im Namen eines Datensatzes sind Prognosen, die auf Basis des Bezugsjahres erstellt wurden. Diese Prognosen geben eine Einschätzung der zukünftigen Emissionsentwicklung.
Die Solarkataster der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf können über die Auswahl des jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiets aufgerufen werden. Es sind Verlinkungen enthalten, über die die eigenen Solarkataster der Gebietskörperschaften oder, falls keine eigenen Solarkataster vorliegen, das flächendeckende Solarkataster des Landes NRW aufgerufen werden können. Nutzungshinweis: Die präsentierten Daten sind nur eine grobe Einschätzung der Eignung der jeweiligen Dächer. Im Einzelfall wird eine individuelle Beratung durch Fachbetriebe empfohlen.
Der vorliegende Datenbestand beinhaltet die für das INSPIRE-Annex-Thema "geplante Bodennutzung (planned land use)" auf landesebene vorliegende Daten (Bauleitpläne). Bitte beachten: Der Datenbestand befindet sich im Aufbau und ist bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig, da eine Bereitstellung der kommunalen Bauleitpläne an die Landesebene auf freiwilliger Basis erfolgt und daher nicht flächendeckend vorhanden ist. Auch liegen nicht alle Bauleitpläne in digitaler Form vor.
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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