Topographische Gebietskarten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar und werden in der Regel in Zusammenarbeit mit bzw. auf Anforderung von Landesverwaltungen bearbeitet und herausgegeben.
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:25 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK25" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:50 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK50" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:100 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK100" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Historische beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Topographische Gebietskarten und Übersichten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar. Die Digitalen Übersichten 1:1 000 000 bilden Mecklenburg-Vorpommern auf einem Kartenblatt im Format DIN A4 (270 mm x 192 mm) ab. Die Übersichten werden ausschließlich als digitaler Datensatz geführt und in der Regel jährlich aktualisiert.
Digitale Verwaltungskarte 1:750 000 in einer Ausgabe mit bisheriger und künftiger Kreisstruktur nach dem Landkreisneuordnungsgesetz (Artikel 1 des Kreisstrukturgesetzes) Topographische Gebietskarten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar und werden in der Regel in Zusammenarbeit mit bzw. auf Anforderung von Landesverwaltungen bearbeitet und herausgegeben.