Das umweltsensible Dauergrünland umfasst Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VSG-Gebieten) bestand. Auf umweltsensiblem Dauergrünland gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen. Im WMS-Dienst "WMS Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung" wird dieser Datensatz als Layer unterhalb eines Maßstabs von 1:18.100 angezeigt.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der Datenbestand wird vorgehalten für die öffentlichen Straßen der Straßenklassen Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen. Es stehen folgende Objekte zur Ansicht und zum Download bereit: Abschnitte und Äste, Netzknoten, Nullpunkte, Verwaltungen, Dienststellen, Ortsdurchfahrten, Fahrstreifen, Bauwerke, Unfälle, Zählstellen und Verkehrswerte (aus den Straßenverkehrszählungen im Jahr 2019 Hochrechnungsdaten und 2021).
Das Poster „Erdgeschichte im Überblick“ zeigt anschaulich die Einteilung der Erdgeschichte in die verschiedenen Erdzeitalter sowie die wichtigsten Meilensteine der Entwicklung der Lebewelt. Zudem ist die Entwicklung der eustatischen Meeresspiegelkurve während des Phanerozoikums ebenso dargestellt, wie bedeutende Vereisungsperioden. Der Abschnitt „NRW auf Reisen“ rekonstruiert die paläogeographische Lage Nordrhein-Westfalens im Kontext der plattentektonischen Wanderung der Kontinente innerhalb der letzten 450 Millionen Jahre.
Dokumentation Immissionsbasierte Abgrenzung („Binnendifferenzierung“) nach § 5 AVV GeA: Unterteilung der nach § 3 AVV GeA betroffenen GWK in hydraulisch bzw. hydrogeologisch abgrenzbare Teilgebiete, Stand 12/2022: Dokumentation als pdf-Dokument In der Dokumentation ist eine Beschreibung der bei der Abgrenzung verwendeten Datengrundlagen und Methodik vorangestellt. Nachfolgend wird für jeden einzelnen Grundwasserkörper die Abgrenzung in belastete / unbelastete Teilgebiete dokumentiert.
Anhand dieser Dokumentationen kann die Abgrenzung innerhalb der GWK anhand der verwendeten hydraulischen bzw. hydrogeologischen Kriterien und anhand der ausweisungsrelevanten Grundwassermessstellen hinsichtlich ihrer räumlichen Lage innerhalb der GWK nachvollzogen werden. Die GWK sind dabei nach ihrer ID sortiert.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2000. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Der Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung sowie die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahnen. Art und Umfang der Reinigung ergeben sich aus der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 1. Januar 2026. Die zu reinigenden Straßen/Straßenteilstücke sind in dem beigefügten Straßenverzeichnis (Anlage 1 der ReinS) in Reinigungsklassen (RKL) sowie in Winterdienstklassen (WKL) eingeteilt. Der anliegende Datensatz gibt eine grafische Übersicht über die unterschiedlichen Reinigungs- und Winterdienstklassen in Krefeld auf dem Stand der letzten Satzungsänderung zum 01.01.2026.
Ankündigung: Im 2. Halbjahr 2024 ist in Hamburg die Einführung der GeoInfoDok 7.1 geplant. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Dann prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie von der Schemaänderung betroffen sind. Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Mit diesem WebMapService (WMS) werden ausgewählte Daten (Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Lage) des Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informationssystems (ALKIS) tagesaktuell präsentiert. Es handelt sich um einen kostenfreien Darstellungsdienst, der Kartenbilder im Maßstab > 1:10.000 liefert und das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst. OGC: WMS Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Kataster-Uraufnahmeblätter der Pfalz 1820 - 1848 (HKUB) Die Kataster-Uraufnahmeblätter der Pfalz entstanden in den Jahren 1820 bis 1848 und dienten der Ermittlung genauer Daten für eine einheitliche und gerechte Besteuerung des Grund und Bodens. Die Detailaufnahme erfolgte grafisch im Maßstab 1 : 5 000 bzw. 1 : 25 000 mit Hilfe von Messtisch und Kippregel und erfasste u.a. die in der Natur vermarkten Knickpunkte der Grundstücksgrenzen und alle Gebäude. Die in der Mitte der Grundstücke stehenden Zahlen stellen die Besitznummern der Eigentümer dar und nicht die heute üblichen Flurstücksnummern. Die mehrfarbigen, handgezeichneten Originale bilden jeweils eine Fläche von 8 000 x 8 000 bayerischen Fuß (2,3 km x 2,3 km) im Maßstab 1 : 5 000 ab. Die Originalblätter haben eine Größe von 46,5 cm x 46,5 cm .
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.