Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Über einen Zeitraum von nahezu 50 Jahren seit dem Beginn der Landesaufnahme waren die Uraufnahmen selbst wegen des mangelnden militärischen und zivilen Interesses nicht mehr vervielfältigt worden. Erst um 1860 wandelte sich das Interesse von ziviler Seite her. Besonders von Seiten des Bergbaus bestand ein wirkliches Verlangen nach Karten im Maßstab 1: 25.000. Ab 1868 stellte der Generalstab diese Kartenblätter, die ursprünglich nur für die Ableitung von Folgemaßstäben herangezogen werden sollten, dem Preußischen Handelsministerium zur Verfügung. Da die jetzt veröffentlichten Kartenblätter aber bereits zwischen 1836-1850 aufgenommen worden waren und erst 20 Jahre später ohne weitere Aktualisierungen in den Handel gelangten, wurden sie in einigen Teilen Preußens abgelehnt. In der Folgezeit wurde der Ruf nach aktuellen Karten immer dringlicher. Der Grundstein für die Neuaufnahme war somit gelegt. Ab 1875 wurde das gesamte preußische Staatsgebiet noch einmal neu aufgenommen, nunmehr in der durch die Internationale Meterkonvention von 1875 vereinbarten Maßeinheit Meter. Man übernahm von den Urmesstischblättern lediglich den Blattschnitt, die Projektion und den Maßstab. Die Geländewiedergabe erfolgte nicht mehr in einer Schraffendarstellung, sondern erstmals in Form von Höhenschichtlinien, wobei als Bezugspunkt für eine einheitliche Höhenangabe in ganz Deutschland eine als Normal-Null bezeichnete Niveaufläche eingeführt wurde. Im Vergleich zur Uraufnahme lassen sich in dieser Neuaufnahme deutlich die modernen kartographischen Gestaltungsgrundsätze erkennen, wie z.B. die Gliederung des Wegenetzes, die Darstellung und Begrenzung der Vegetation, die Wiedergabe der Verwaltungsbezirke, sowie die Beschriftung und der Blattrand, die bis heute den Inhalt und das Aussehen der amtlichen topographischen Landeskartenwerke prägen. Als Herstellungsverfahren wählte man überwiegend die Gravur auf Kupfer oder die Zeichnung auf Lithographiestein. Ursprünglich hatte die Neuaufnahme ein eigenes Nummerierungssystem, welches aber später aus Gründen der Vereinfachung auf die Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 angepasst wurde. - Stand: 06.06.2012
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Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst.
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Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
Die Gewässerstationierungskarte (GSK) mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005. Bei der Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich nicht um ein amtliches Kartenwerk, sondern um eine landesweite fachliche Arbeits- und Planungsgrundlage. Sie wird in Form von Auflagen fortgeschrieben.Bei der GSK3E mit Auflage 30.11.2019 handelt es sich um die Fortschreibung der GSK3C mit Auflage vom 30.11.2010.
Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Topographischen Karte 1:100 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben. Die topographischen Kartenwerke 1:25 000 bis 1:100 000 Mecklenburg-Vorpommerns entsprechen hinsichtlich der Visualisierung, des Blattschnittes, der geodätischen Grundlage sowie des äußeren Layouts einschließlich Kartenrahmen- und Kartenrandausstattung den im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) herausgegebenen Signaturenkataloge für die Bearbeitung der topographischen Karten. Die topographischen Kartenwerke 1:50 000 und 1:100 000 werden auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung als zivil-militärische Kartenwerke herausgegeben.
Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Topographischen Karte 1:10 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben. Die topographischen Karten präsentieren die Ergebnisse der topographischen Landesaufnahme, welche in den Digitalen Landschaftsmodellen (für die Grundrissinformationen) und den Digitalen Geländemodellen (für die Geländeoberfläche) geführt werden, digital (Rasterdaten und Webdienste) und analog (Druck und Plot). Die topographische Karte 1:10 000 (TK10) ist das topographische Basiskartenwerk für Mecklenburg-Vorpommern. Die Visualisierung der Daten des Basis-Landschaftsmodelles und des Digitalen Geländemodells höchster Auflösung erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Signaturenkatalogs.
Dieser Dienst dient der zur Darstellung der Topographischen Kartenwerke 1:10 000 - 1:1 000 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben. Die topographischen Karten präsentieren die Ergebnisse der topographischen Landesaufnahme, welche in den Digitalen Landschaftsmodellen (für die Grundrissinformationen) und den Digitalen Geländemodellen (für die Geländeoberfläche) geführt werden, digital (Rasterdaten und Webdienste) und analog (Druck und Plot). Die topographische Karte 1:10 000 (TK10) ist das topographische Basiskartenwerk für Mecklenburg-Vorpommern. Die Visualisierung der Daten des Basis-Landschaftsmodelles und des Digitalen Geländemodells höchster Auflösung erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Signaturenkatalogs. Die topographischen Kartenwerke 1:25 000 bis 1:100 000 Mecklenburg-Vorpommerns entsprechen hinsichtlich der Visualisierung, des Blattschnittes, der geodätischen Grundlage sowie des äußeren Layouts einschließlich Kartenrahmen- und Kartenrandausstattung den im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) herausgegebenen Signaturenkataloge für die Bearbeitung der topographischen Karten. Die topographischen Kartenwerke 1:50 000 und 1:100 000 werden auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung als zivil-militärische Kartenwerke herausgegeben.
Der WMS DE basemap.de Web Raster hat als Datengrundlage die basemap.de Web Vektor. Die Darstellung dieser beruht auf einer bundesweit einheitlichen Definition des Webkarten-Signaturenkataloges (basemap.de Web-SK) der AdV. Es wird die basemap.de Web-SK Version in der jeweils aktuellen Fassung verwendet. Informationen zur Aktualität der Daten und zur jeweiligen Version können unter https://www.basemap.de/data/produkte/web_raster/meta/bm_web_raster_datenaktualitaet.html eingesehen werden.
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