Dieser Dienst enthält eine Übersicht über die Blattschnitte der topographischen Kartenwerke (TK25, TK50, TK100, TK200) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Blattschnitte der verschiedenen Kartenwerke sind jeweils in einem eigenen Layer darstellbar. Die einzelnen Blattschnitte sind mit ihrer Nummer beschriftet. Verschiedene Kartenwerke sind durch die unterschiedliche Färbung zu unterscheiden. Graufarbige Kartenblätter können nicht über den Onlineshop der Bezirksregierung Köln bestellt werden. Stand: 29.09.2014
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1:5000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der ABK als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABKErfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die Zeitschnitte werden mit Stichtag 01.01. eines Jahres historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABKErfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst enthält alle topographischen Kartenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in den kleineren Maßstäben topographische Kartenwerke des Bundes. Angefangen von einer Übersichtskarte für NRW über die DTK500 bis zur DTK250 und P10 NRW des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie und den topographischen Karten DTK100, DTK50, DTK25 von Geobasis NRW, bis hin zur ABK und ALKIS der Kommunen sind alle Standardkartenwerke in einem Layer vereint. Durch die voreingestellten Maßstabsbereiche wird gewährleistet, dass in jedem Maßstab die ideale Karte präsentiert wird. Dieser Dienst wurde nach dem GDI-DE- und AdV-Profil für WMS-Dienste aufgebaut und ist mit den Diensten der Nachbarländer kombinierbar. Nutzungsmöglichkeiten: Der WMS-Dienst verbindet alle topographischen Kartenwerke von Nordrhein-Westfalen in einem Dienst. Somit ist der Dienst der ideale Hintergrund für Fachanwendungen aus allen Bereichen, wenn es darum geht über einen großen Maßstabsbereich immer die passende topographische Karte als Hintergrundinformation zu hinterlegen. Gerade die Graustufenvariante bietet sich für diese Aufgabenstellung hervoragend an, da sich farbliche Fachdaten gut von den Graustufen Hintergrundinformationen unterscheiden lassen. Der Maßstabsbereich 1:50.000 wird schwarz-weiß dargestellt.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. Historische Orthophotos können sich daher in einzelnen charakteristischen Merkmalen unterscheiden. So gibt es beispielsweise farbige Orthophotos erst seit dem Bildflugjahr 1998, aber auch in der Bodenauflösung gibt es signifikante Unterschiede (10cm/Pixel seit 2014, 20cm/Pixel von 2008 bis 2013, 30cm/Pixel von 1996 bis 2007, 40cm/Pixel vor 1996). Orthophotos in der Zeit seit 1996 wurden vollständig digital erzeugt, Orthophotos aus den Jahren davor sind durch Scannen analoger Halbtonabzüge aus dem DGK5-Archiv entstanden.
Bei der Nutzung der Orthophotos von 1951 bis 1969 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: „Geobasis NRW, Bezeichnung des Urhebers (Hansa Luftbild AG), des Eigentümers (Landesarchiv NRW) sowie des Bestandes (RW 0230)“. Bei der Nutzung der Orthophotos ab 1970 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst enthält alle topographischen Kartenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in den kleineren Maßstäben topographische Kartenwerke des Bundes. Angefangen von einer Übersichtskarte für NRW über die DTK500 bis zur DTK250 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, den topographischen Karten DTK100, DTK50, DTK25 von Geobasis NRW, der von Bund und Ländern gemeinsam entwickelten Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) in der daraus abgeleiteten P10 NRW, bis hin zur ABK und ALKIS der Kommunen sind alle Standardkartenwerke in einem Layer vereint. Durch die voreingestellten Maßstabsbereiche wird gewährleistet, dass in jedem Maßstab die ideale Karte präsentiert wird. Dieser Dienst wurde nach dem GDI-DE- und AdV-Profil für WMS-Dienste aufgebaut und ist mit den Diensten der Nachbarländer kombinierbar. Nutzungsmöglichkeiten: Der WMS-Dienst verbindet alle topographischen Kartenwerke von Nordrhein-Westfalen in einem Dienst. Somit ist der Dienst der ideale Hintergrund für Fachanwendungen aus allen Bereichen, wenn es darum geht über einen großen Maßstabsbereich immer die passende topographische Karte als Hintergrundinformation zu hinterlegen. Gerade die Graustufenvariante bietet sich für diese Aufgabenstellung hervoragend an, da sich farbliche Fachdaten gut von den Graustufen Hintergrundinformationen unterscheiden lassen. Der Maßstabsbereich 1:50.000 wird schwarz-weiß dargestellt.
Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.