Der Datensatz umfasst die Segmente der Kleinräumigen Gliederung Wuppertal. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Verfahrens entstehen die Segmente als u.U. mehrfach gebrochene Linien zwischen den punktförmigen Knoten. Die Segmente verlaufen auf den Mittelachsen von linienförmigen Strukturen wie Straßen, Eisenbahnlinien, Fußwegen, Treppen, Wirtschaftswegen und Wasserläufen. Sie unterliegen gelegentlichen aber unregelmäßigen Veränderungen, veranlasst insbesondere durch Verkehrswege- und Siedlungsbaumaßnahmen. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz umfasst die Geometrien der ca. 40.000 Flächen der tatsächlichen Nutzung des Liegenschaftskatasters im Stadtgebiet von Wuppertal. Sie werden von der zuständigen Katasterbehörde (Stadt Wuppertal, Ressort 102 Vermessung, Katasteramt und Geodaten) im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters im Fachverfahren "Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" kontinuierlich fortgeschrieben. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung bilden eine lückenlose Unterteilung des Stadtgebietes, die unabhängig von den Flurstücken ist. Um die tatsächlichen Nutzungen eines Flurstücks zu ermitteln, muss eine Verschneidung der Flurstücke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung durchgeführt werden. Das ALKIS-Datenmodell unterscheidet im Objektartenbereich "Tatsächliche Nutzung" 26 Nutzungsartengruppen in den vier Nutzungsartenbereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer, von denen in Wuppertal jedoch nur 20 vorkommen (Stand 03/2019). Der Datensatz enthält hierfür im Attribut TYP die zugehörige ALKIS-Objektart, also z. B. "AX_Wohnbauflaeche" für eine Fläche der Nutzungsartengruppe "Wohnbaufläche". Daneben ist das Attribut FLAECHE mit der Größe der jeweiligen Fläche in Quadratmetern immer belegt. Einige weitere Attribute (FUNKTION, ZUSTAND, LAGERGUT, ABBAUGUT, VEGETATION, HYDROLOGIE, NAME), die eine tiefere Untergliederung der tatsächlichen Nutzung liefern, sind dagegen nur bei bestimmten Nutzungsartengruppen belegt. Der Datensatz steht nach landesrechtlichen Vorgaben unter der Open-Data-Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0)".
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Dieser ATOM Feed Downloadservice stellt die Segmente der Kleinräumigen Gliederung in Wuppertal zum Download bereit. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Verfahrens entstehen die Segmente als u.U. mehrfach gebrochene Linien zwischen den punktförmigen Knoten. Die Segmente verlaufen auf den Mittelachsen von linienförmigen Strukturen wie Straßen, Eisenbahnlinien, Fußwegen, Treppen, Wirtschaftswegen und Wasserläufen. Sie unterliegen gelegentlichen aber unregelmäßigen Veränderungen, veranlasst insbesondere durch Verkehrswege- und Siedlungsbaumaßnahmen. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die Flächen der tatsächlichen Nutzung aus dem Wuppertaler Liegenschaftskataster stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die ca. 40.000 Flächen der tatsächlichen Nutzung des Liegenschaftskatasters im Stadtgebiet von Wuppertal umfasst. Diese werden von der zuständigen Katasterbehörde (Stadt Wuppertal, Ressort 102 Vermessung, Katasteramt und Geodaten) im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters im Fachverfahren "Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" kontinuierlich fortgeschrieben. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung bilden eine lückenlose Unterteilung des Stadtgebietes, die unabhängig von den Flurstücken ist. Um die tatsächlichen Nutzungen eines Flurstücks zu ermitteln, muss eine Verschneidung der Flurstücke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung durchgeführt werden. Das ALKIS-Datenmodell unterscheidet im Objektartenbereich "Tatsächliche Nutzung" 26 Nutzungsartengruppen in den vier Nutzungsartenbereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer, von denen in Wuppertal jedoch nur 20 vorkommen (Stand 03/2019). Der Datensatz enthält hierfür im Attribut TYP die zugehörige ALKIS-Objektart, also z. B. "AX_Wohnbauflaeche" für eine Fläche der Nutzungsartengruppe "Wohnbaufläche". Daneben ist das Attribut FLAECHE mit der Größe der jeweiligen Fläche in Quadratmetern immer belegt. Einige weitere Attribute (FUNKTION, ZUSTAND, LAGERGUT, ABBAUGUT, VEGETATION, HYDROLOGIE, NAME), die eine tiefere Untergliederung der tatsächlichen Nutzung liefern, sind dagegen nur bei bestimmten Nutzungsartengruppen belegt. Die Daten werden in den Formaten ESRI-Shapefile, KML und GeoJSON bereitgestellt. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz steht nach landesrechtlichen Vorgaben unter der Open-Data-Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0)".
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst zum einen die Abgrenzungen der Flächen zur Zentren- und Standortstruktur der Stadt Wuppertal (2 Hauptzentren, 4 Nebenzentren und 7 Nahversorgungszentren sowie 4 siedlungsräumlich integrierte Nahversorgungslagen und 11 dezentrale, autokundenorientierte Sonderstandorte), zum anderen Potenzialflächen für den Einzelhandel (8 Neustrukturierungsflächen innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) und 7 potenzielle Erweiterungsflächen der ZVB). Diese Flächenfestlegungen sind ein wesentlicher Bestandteil der "1. Fortschreibung 2020" des "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Wuppertal“ (EZK), die in den Jahren 2019 und 2020 im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Kölner Firma "Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA)“ erarbeitet und am 24.06.2020 vom Rat der Stadt Wuppertal als gemeindliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen wurde (vgl. Drucksache VO/0197/20/1.Neuf.). Als Grundlage für die Definition der o. g. Flächen wurde von der GMA in den Monaten Juli und August 2019 eine Vollerhebung der Einzelhandelsflächen und -sortimente im Stadtgebiet von Wuppertal durchgeführt. Die Flächen zur Zentren- und Standortstruktur wurden ebenso wie die Neustrukturierungsflächen flurstücksscharf digitalisiert. Die Erweiterungsflächen wurden dagegen nicht flurstücksscharf auf der Grundlage einer großmaßstäbigen topographischen Karte digitalisiert. Die 1. Fortschreibung des EZK ist eine Aktualisierung und Erweiterung des ebenfalls von der GMA erstellten EZK aus dem Jahr 2015, das mit dem o. g. Ratsbeschluss durch die 1. Fortschreibung abgelöst wurde. Die nächste Überprüfung des EZK sowie ggf. seine 2. Fortschreibung sind für das Jahr 2025 geplant. Der Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der ATOM Feed Downloadservice für die zentralen Versorgungsbereiche in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der zum einen die Abgrenzungen der Flächen zur Zentren- und Standortstruktur der Stadt Wuppertal umfasst (2 Hauptzentren, 4 Nebenzentren und 7 Nahversorgungszentren sowie 4 siedlungsräumlich integrierte Nahversorgungslagen und 11 dezentrale, autokundenorientierte Sonderstandorte), zum anderen die Potenzialflächen für den Einzelhandel (8 Neustrukturierungsflächen innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) und 7 potenzielle Erweiterungsflächen der ZVB). Diese Flächenfestlegungen sind ein wesentlicher Bestandteil der "1. Fortschreibung 2020" des "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Wuppertal“ (EZK), die in den Jahren 2019 und 2020 im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Kölner Firma "Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA)“ erarbeitet und am 24.06.2020 vom Rat der Stadt Wuppertal als gemeindliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen wurde (vgl. Drucksache VO/0197/20/1.Neuf.). Als Grundlage für die Definition der o. g. Flächen wurde von der GMA in den Monaten Juli und August 2019 eine Vollerhebung der Einzelhandelsflächen und -sortimente im Stadtgebiet von Wuppertal durchgeführt. Die Flächen zur Zentren- und Standortstruktur wurden ebenso wie die Neustrukturierungsflächen flurstücksscharf digitalisiert. Die Erweiterungsflächen wurden dagegen nicht flurstücksscharf auf der Grundlage einer großmaßstäbigen topographischen Karte digitalisiert. Die 1. Fortschreibung des EZK ist eine Aktualisierung und Erweiterung des ebenfalls von der GMA erstellten EZK aus dem Jahr 2015, das mit dem o. g. Ratsbeschluss durch die 1. Fortschreibung abgelöst wurde. Die nächste Überprüfung des EZK sowie ggf. seine 2. Fortschreibung sind für das Jahr 2025 geplant. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland: Datengrundlage und Methodik: Es werden Daten genutzt, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für diese Anwendung kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Hinweis: Den Nutzerinnen und Nutzern kann keine Auskunft über die Kostenübernahme der Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt werden, da es bundesweit keine einheitliche Regelung dazu gibt. Standorte von Schuldnerberatungsstellen: Wenn eine Beratungsstelle über mehrere Standorte verfügt und diese Information öffentlich vorliegt, werden beide Standorte im Atlas angezeigt. Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen: Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden. Siedlungsstrukturelle Kreistypen: Mit den Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird eine einfache Gruppeneinteilung von den 363 Kreisregionen in Deutschland vorgenommen. Für die Typisierung werden verschiedene Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen: der Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten, die Einwohnerdichte der Kreisregion sowie die Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung der Groß- und Mittelstädte (Stand: 31.12.2017). Die Einteilung in siedlungsstrukturelle Gebietstypen dient als Instrument insbesondere für inter- und intraregionale Vergleiche. Diese Gebietstypen schreiben keine räumlichen Problemkategorien fest und stellen auch keine raumordnungspolitische Funktionszuweisung dar. Sie dienen ausschließlich als analytisches Raster für die laufende Raumbeobachtung und ermöglichen Vergleiche der entsprechenden Regionstypen. Auf dieser Basis erfolgt bei den siedlungsstrukturellen Kreistypen eine Einteilung in vier Gruppen: Kreisfreie Großstädte: Kreisfreie Städte mit mindestens 100 000 Einwohnern Städtische Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 % und einer Einwohnerdichte von mindestens 150 Einwohnern/km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 150 Einwohnern/km² Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 %, aber einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohnern/km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 100 Einwohnern/km² Dünn besiedelte ländliche Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 Einwohnern/km² Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter www.bbsr.bund.de Themen Raumbeobachtung Raumabgrenzungen zu finden. Im Schuldnerberatungsatlas werden in einem Erreichbarkeitsdiagramm die nach siedlungsstrukturellen Kreistypen geschichteten Bevölkerungsanteile für Deutschland dargestellt. Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Weitere Informationen zur Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland finden Sie im Themenbereich Vermögen und Schulden unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. In Nordrhein-Westfalen werden hierbei Straßen ab einer Verkehrsdichte von 1000 Kfz in 24 Stunden, Zweigleisige und eingleisig elektrifizierte nicht stillgelegte Bahnstrecken, Ortslagen ( 10 ha) und Flughäfen, Flächen mit besonderer funktionaler Prägung wie z. B. Industrie- und Gewerbeanlagen außerhalb von Ortschaften sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße als zerschneidende Elemente bewertet und berücksichtigt. Nutzungstypen mit zerschneidender Wirkung sind solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kultureinflusses sind und einen vergleichsweise hohen Grad einer Veränderung der Landschaft (Hemerobiegrad) kennzeichnen. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden durch Auswertung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt, welche als landesweiter Datenbestand vorliegen. Die Einteilung der UZVR erfolgt im Hinblick auf eine noch praktikable, landesweite Übersicht in 5 Größenklassen. Auf Grundlage des ATKIS-Datenbestandes wurden insgesamt 2627 Einzelflächen UZVR in 5 Größenklassen: 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und 100 km² kartographisch dargestellt. Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen und Arten sichert langfristig eine lebenswerte Umwelt für die heutige Generation und künftige Generationen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und dem Schutz von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen zu. Es ist Aufgabe aller am Planungsprozess Beteiligten und der politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch und damit die Zerschneidung der Landschaft soweit wie möglich minimiert werden. Räume mit geringer Zerschneidung, Zersiedlung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar und können, wenn überhaupt nur mit großem Aufwand wiederhergestellt werden. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind damit wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.