Informationen zu den rechtskräftigen und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.
Diese Daten beinhalten eine informative Auskunft zu der Bauleitplanung der Stadt Fröndenberg/Ruhr. Sie finden Bebauungspläne, Satzungen und Vorhaben- und Erschließungspläne in ihren jeweiligen Verfahrensschritten.
Alle verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) i. d. F. der 11. Änderung, sonstige Baurechtssatzungen und Begründungen nach dem BauGB der Stadt Drolshagen.
Die Digitalen Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat objektstrukturiert, attributiert und mit einem einheitlichen Raumbezug. Die Daten werden zweidimensional modelliert, sind maßstabsfrei und besitzen keine Angaben zur grafischen Ausgestaltung. Das Digitale Basis-LandschaftsModell (ATKIS-Basis-DLM) Sachsen-Anhalt bildet zusammen mit dem dazugehörigen Digitalen Geländemodell (DGM) den Nachweis der Geotopographischen Landesaufnahme Sachsen-Anhalts. Der Umfang der im ATKIS-Basis-DLM in Sachsen-Anhalt geführten Objekte und Attributwerte wird im AAAA-ATKIS-LSA-Profil festgelegt. Aktualisierungen der Elemente des DLM werden in einem 3-Jahreszyklus eingearbeitet. Für ausgewählte Objekte erfolgt eine spitzenaktuelle Fortführung.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst.
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.