Der Datensatz stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen dar. Enthalten sind (nach Alter differenziert) die Rohstoffgruppen Karbonatgesteine, Sandsteine, Tonsteine und Vulkanite. Das Kartenwerk ist wichtige Planungsgrundlage für eine ökologisch wie ökonomisch vertretbare Gewinnung der Rohstoffe. Verfügbare Kartenthemen: Basisdaten; Verbreitung, lithologische Beschreibung und Besonderheiten der Ausprägung des Rohstoffvorkommens; Aussagesicherheit.
Dieser Downloaddienst stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen bereit. Enthalten sind (nach Alter differenziert) die Rohstoffgruppen Karbonatgestein, Sandstein, Tonstein und Vulkanit.
Der Datensatz stellt die Ergebnisse eines Bohrprogramms zur Erkundung der Festgesteinsverhältnisse unterhalb der tertiärzeitlichen Füllung der Niederrheinischen Bucht dar. Er basiert auf analog vorliegenden Flächen- und Schnittdarstellungen. Die Projektergebnisse wurden in „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst NRW“, Heft 13 veröffentlicht. Verfügbare Kartenthemen: abgedeckte geologische Karte und Querschnitte durch den paläozoischen Untergrund der zentralen Niederrheinischen Bucht.
Das Gebiet der Niederrheinischen Bucht bildet zusammen mit dem sich nördlich anschließenden Niederrheinischen Tiefland eine sich keilförmig nach Norden erweiternde geologische und tektonische Struktureinheit zwischen dem rechtsrheinischen und dem linksrheinischen Schiefergebirge. Dieses Senkungsgebiet wird von einer Reihe Nordwest-Südost streichender Störungen durchzogen, an denen der Untergrund in zahlreiche Schollen (Horste und Gräben) zerlegt ist. Die Niederrheinische Bucht wird somit in die folgenden Schollen eingeteilt: Rur Scholle; Erft Scholle; Kölner Scholle; Ville Scholle; Venloer Scholle; Krefelder Scholle.
Gebiete für den Schutz der Natur sind für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten, zu entwickeln und, soweit möglich, miteinander zu verbinden; sie dürfen für Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen, nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme, Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von Gebieten für den Schutz der Natur unabweisbar, so ist durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang Ausgleich und Ersatz zu schaffen (Quelle: LEP NRW).
Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 15 a Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW enthält der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Bestandsaufnahme und eine Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft. Daraus herzuleiten sind Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere auch für einen Biotopverbund. Als eine räumliche Bezugsbasis auf der Ebene des Fachbeitrages wird dafür eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in der Form von Landschaftsräumen vorgenommen. Die Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheit wie sie der Naturräumlichen- Gliederung zu Grunde liegen und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. In einem „Landschaftsraum- Dokument“ werden die natürliche, kulturellen Ausstattung und das Landschaftsbild des Raums sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben. In einem Leitbild wird eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung des Landschaftsraums beschrieben, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert. Die Leitbilder sowie konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge zu den Landschaftsräumen sind eine Grundlage zur Formulierung und räumliche Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.
Der Datensatz zum Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS HK 100] stellt die hydrogeologisch relevanten Eigenschaften des oberen Grundwasserleiters und der überlagernden Deckschichten dar. Verfügbare Kartenthemen: Hydrogeologische Einheiten (Oberer Grundwasserleiter); Durchlässigkeit; Art des Hohlraums; Petrographie; Geochemischer Gesteinstyp; Verfestigung; Bindige Deckschichten; Tektonik; Bewertung der Schutzfunktion.
Das Geologische 3D-Landesmodell stellt die geologischen Einheiten durch Gesteinsschichten sowie tektonische Störungszonen im dreidimensionalen Raum dar. Dadurch wird die Verbreitung von geologischen Strukturen im Untergrund sichtbar. Es handelt sich um ein Übersichtsmodell, welches nur die geologischen Hauptstrukturen vom paläozoischen Grundgebirge bis hin zu den allgemeinen Schichtenfolgen im Mesozoikum und Känozoikum abbildet. Es wurde mittels der 3D-Modellierungssoftware GOCAD in zwei Ausfertigungen erstellt: Das generalisierte Landesmodell beschränkt sich auf die Hauptstörungen und zeigt somit weniger komplex strukturierte Horizonte. Das Detail-Landesmodell zeigt den genauesten Kenntnisstand und befindet sich in Bearbeitung. Verfügbare geologische Haupteinheiten: Quartär, Tertiär, Oberkreide, Unterkreide, Jura, Buntsandstein, Zechstein, Rotliegend, Präperm, Karbon, Devon, Kambrium/Ordovizium.