Die Karte zeigt die spezifische Energieleistungsdichte in 135 m Höhe über Grund. Die Karte wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die spezifische Energieleistungsdichte ist ein Maß für die Leistung des Windes, der eine Fläche durchströmt. Sie gibt an, wie viel Leistung (in Watt) pro Quadratmeter Rotorfläche umgesetzt wird. Die spezifische Energieleistungsdichte gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die spezifische Energieleistungsdichte in 225 m Höhe über Grund. Die Karte wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die spezifische Energieleistungsdichte ist ein Maß für die Leistung des Windes, der eine Fläche durchströmt. Sie gibt an, wie viel Leistung (in Watt) pro Quadratmeter Rotorfläche umgesetzt wird. Die spezifische Energieleistungsdichte gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die spezifische Energieleistungsdichte in 200 m Höhe über Grund. Die Karte wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die spezifische Energieleistungsdichte ist ein Maß für die Leistung des Windes, der eine Fläche durchströmt. Sie gibt an, wie viel Leistung (in Watt) pro Quadratmeter Rotorfläche umgesetzt wird. Die spezifische Energieleistungsdichte gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch nicht rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsentwurfs (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 laufen in Wuppertal 2 Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eine Denkmalbereichssatzung zum Abschluss gebracht worden ist (Entfernung aus dem Datensatz) oder wenn in einem neuen Verfahren das Geltungsbereichspolygon festgelegt worden ist (Ergänzung im Datensatz). Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand und den geplanten offiziellen Satzungsnamen. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
10.000 Grüne Dächer Das 10.000 Grüne Dächer Programm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk ermöglicht Eigentümer*innen in Bottrop, deren Immobilie im Einzugsgebiet der EGLV liegt, 50 Euro Förderung pro Quadratmeter Dachbegrünung zu erhalten. Bis zu 200 Quadratmeter Dachflächen auf einem Grundstück können über das Programm bezuschusst werden. Emscher-Lippe-Klimaanpassung (ELKA) Die frühere Zukunftsvereinbarung Regenwasser (ZVR) wurde im Jahr 2025 in Emscher-Lippe-Klimaanpassung (ELKA) umbenannt. Die Emscher-Lippe-Klimaanpassung ist das 2005 verabschiedete gemeinschaftliche Bekenntnis aller Städte des Emschergebiets sowie des Umweltministeriums des Landes NRW und der EMSCHERGENOSSENSCHAFT zu einem anspruchsvollen wasserwirtschaftlichen Ziel: Sauberes Regenwasser soll, wo immer möglich, nicht mehr in die Kanalisation und zu den Kläranlagen geleitet werden, sondern wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugutekommen.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2023 für eine Ausschreibung nach EEG2023 §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Von diesen Flächen wurden noch keine Teile durch Ausschlussbereiche entfernt. Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete.
Der ATOM Feed Downloadservice für die nicht rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche aller noch nicht rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) umfasst. Die Geltungsbereiche wurden auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte und anhand des Satzungsentwurfs (Plananlagen und Lagebeschreibungen) flurstücksscharf konstruiert. Stand 03/2017 laufen in Wuppertal 2 Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eine Denkmalbereichssatzung zum Abschluss gebracht worden ist (Entfernung aus dem Datensatz) oder wenn in einem neuen Verfahren das Geltungsbereichspolygon festgelegt worden ist (Ergänzung im Datensatz). Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0).
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Seit Dezember 2020 sind dort für ganz Nordrhein-Westfalen die Freiflächen-Potenziale für Photovoltaik auf den nach Erneuerbare Energien Gesetz vergüteten Flächen veröffentlicht. Das Solarkataster NRW wurde auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten des Landes NRW und Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes erstellt. Weitere Informationen zum Projekt sind im Solarkataster unter https://www.solarkataster.nrw.de zusammengestellt . Dieser Datensatz enthält alle für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeigneten Flächen in NRW, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2021 (EEG ) vergütet werden. Es sind Attribute wie beispielsweise die geeignete Flächengröße, die nutzbare Modulfläche, die installierbare Leistung sowie der potenzielle Stromertrag zu jeder Potenzialfläche enthalten. Die Attribute werden in der dem Datensatz beigefügten PDF erklärt. Die Flächenkulisse wird im Jahr 2023 hinsichtlich der neuen Vorgaben nach dem EEG 2023 aktualisiert werden.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz mit Stand 2024/05 für eine Ausschreibung nach §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete. Die Flächenkulisse wurde mit der Kulisse der „Suchflächen für Freiflächen-PV“ (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191) verschnitten.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Es laufen zwei weitere Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eines dieser beiden Verfahren zum Abschluss gebracht worden ist. Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand, den offiziellen Satzungsnamen und einen Hyperlink auf die digitalen Satzungsdokumente. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Denkmalbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Denkmalbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.