Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] stellt geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine zur Verfügung. Das Kartenwerk enthält eine flächendeckende, blattschnittfreie und durch neue Kartiererkenntnisse in regelmäßigen Abständen aktualisierte Karte. Es ist eine wichtige Planungsgrundlage bei großräumigen Nutzungsvorhaben der Landesplanung: Rohstoffgewinnung, Baugrundsicherung, Grundwassererschließung oder Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verfügbare Kartenthemen: Geologische Oberflächenkarte bis 2 Meter Tiefe (Deckschichten), Geologische Karte in 2 Meter Tiefe (Hauptschichten) und Verlauf der Verwerfungen (Tektonik).
Da die Abflusskenngrößen MNQ und MQ nur punktuell an den Pegeln und nicht flächendeckend für NRW vorliegen, wurden mit Hilfe eines Regionalisierungsverfahrens die Kennwerte MNQ und MQ aus Pegeldaten abgeleitet. Die Regionalisierung der Abflusskenngrößen wurde für jeden Knotenpunkt im Gewässernetz der Gewässerstationierungskarte NRW, Auflage 3C (GSK3C) mit ca. 22.000 verfeinerten Teilgebieten realisiert. Für die Bewertung von Einleitungen ist ein maßgebender Abfluss erforderlich. Gewässerkundliche Auswertungen des LANUK von Abflussreihen an 72 Pegeln unterschiedlicher Einzugsgebiete und Lagen in NRW ergaben, dass die Größe Q183 (= 50 Perzentil des Abflusses) den maßgebenden Abfluss hierfür zutreffend abbildet. Aktuell liegen jedoch auch die Daten zu Q183 nicht flächendeckend vor. Daher kann, sofern für die zu betrachtende Einleitungsstelle keine repräsentativen Pegeldaten für Q183 vorliegen, basierend auf o.a. Auswertung ersatzweise mit dem ermittelten 0,5 MQ gerechnet werden. Zu beachten ist, dass im Rahmen der Regionalisierung bei Gewässerverzweigungen keine Aufteilung des Abflusses erfolgt ist. Unter Ausleitung wird eine Gewässerverzweigung verstanden, die in das gleiche Gewässer (identische Gewässerkennzahl) wieder einmündet. Eine Bifurkation dagegen ist eine Gewässerverzweigung, die in anderes Gewässer (abweichende Gewässerkennzahl) einleitet. Umstellung auf GSK3E: Für die Umstellung auf die Gewässerstationierungskarte 3E erfolgte keine Neuberechnung der Kennwerte, sondern es wurden lediglich die Kennwerte aus der Erstberechnung auf die Gewässergeometrien der GSK3E übertragen. Übertragen wurden nur die Angaben zu den Spenden. Die Abflusskennwerte zu MQ und MNQ wurden dann auf Basis der übertragenen Spenden und Einzugsgebietsgrößen der GSK3E neu ermittelt. Übertragen wurden die Spendenwerte auf Basis der GSK3C auf die zugehörigen Gewässerabschnitte der Basiseinzugsgebiete der GSK3E. Sofern der Gewässerabschnitt der GSK3E in der GSK3C schon vorhanden war, wurde die Spendenangabe geometrisch übertragen. War der Gewässerabschnitt der GSK3E in der GSK3C noch nicht vorhanden, wurde die Spendenangabe räumlich vom nächstgelegenen Gewässer übertragen. Für die Fließgewässer der GSK3E liegen nun für NRW für alle Gewässerabschnitte Angaben zu MQ vor. Für MNQ liegen nur Angaben für die Gewässer vor, die auch bereits in der GSK3C vorhanden waren, hier wurde auf eine räumliche Übertragung verzichtet. Die Angaben zu MQ bzw. MNQ weichen aber zum Teil von den Werten der GSK3C ab, da sich Einzugsgebietsgrößen auf Basis der GSK3E geändert haben. Wie in der Modellierung auf Basis der GSK3C bleiben Gewässerverzweigungen (Ausleitungsstrecken, Bifurkationen) unberücksichtigt. Q183 (= 50 Perzentil des Abflusses) wird wie bisher ersatzweise mit 0,5 MQ angesetzt, da wo keine Pegeldaten zurückgegriffen werden kann.
Der Datensatz stellt die geologische Karte „Verbreitung der Kreide im Münsterland“ digital dar. Die Karte stammt aus der Sonderveröffentlichung „Geologie im Münsterland” (1995) und wurde ursprünglich im Maßstab 1:200.000 kartographisch erstellt. Sie wurde nachträglich vektorisiert und als Teil des Informationssystems Regionale Geologische Karten [IS RGK] aufbereitet. Zudem wurde eine vereinfachte Version erstellt, die ebenfalls als vektorisierter Datensatz vorliegt.
Die durch diesen Metadatensatz bereitgestellten Daten sind nicht im WMS "Lärmkarte" enthalten bzw. dargestellt, sondern werden als zusätzliche Daten zur Verfügung gestellt. Fassadenpunkte dienen zur Berechnung der Betroffenenzahlen. Bereitgestellt werden die Fassadenpunke zur Berechnung der Betroffenenzahlen nach EU-Umgebunglärmsrichtlinie sowie nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS90). Weiterhin werden die Tagespegel nach RLS90 (06:00 bis 22:00) und Nachtpegel nach RLS90 (22:00 bis 06:00) als Shape und ASCII-Grid sowie die Betroffenenstatistiken (PDF) bereitgestellt.
Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) als Vektor- und Rasterdaten in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. Über die reine Umringsgeometrie hinaus beinhalten die Daten auch die Namen und Kennziffern der Verwaltungseinheiten. Die Digitalen Verwaltungsgrenzen liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor. DVG2: Reduzierung auf ca. 10% der Punkte der DVG1 (Verwaltungsgrenzen mit allen Grenzpunkten aus dem ATKIS®-Basis-DLM, Ausdünnung und Douglas-Peucker-Algorithmus)
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) als Vektor- und Rasterdaten in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. Über die reine Umringsgeometrie hinaus beinhalten die Daten auch die Namen und Kennziffern der Verwaltungseinheiten. Die Digitalen Verwaltungsgrenzen liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Karte zeigt die spezifische Energieleistungsdichte in 100 m Höhe über Grund. Die Karte wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die spezifische Energieleistungsdichte ist ein Maß für die Leistung des Windes, der eine Fläche durchströmt. Sie gibt an, wie viel Leistung (in Watt) pro Quadratmeter Rotorfläche umgesetzt wird. Die spezifische Energieleistungsdichte gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die spezifische Energieleistungsdichte in 150 m Höhe über Grund. Die Karte wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die spezifische Energieleistungsdichte ist ein Maß für die Leistung des Windes, der eine Fläche durchströmt. Sie gibt an, wie viel Leistung (in Watt) pro Quadratmeter Rotorfläche umgesetzt wird. Die spezifische Energieleistungsdichte gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.