Dieser Datensatz stellt die NUTS-Gebiete 1:5 000 000 (NUTS5000) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand umfasst für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Regionen der Systematik der Gebietseinheiten NUTS für Zwecke der europäischen Statistik. Die NUTS-Regionen sind hierarchisch strukturiert, gliedern sich in drei Ebenen und orientieren sich für Deutschland mit wenigen Ausnahmen an den Verwaltungseinheiten. Ebene NUTS1 in Deutschland: Länder; Ebene NUTS2 in Deutschland: überwiegend Regierungsbezirke; Ebene NUTS3 in Deutschland: kreisfreie Städte und Landkreise; Auf der NUTS-2-Ebene werden für Deutschland neben den aktuellen Regierungsbezirken auch die ehemaligen Regierungsbezirke der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ausgewiesen. Im nationalen Sprachgebrauch wird diese NUTS-2-Einteilung auch als „Statistische Regionen“ bezeichnet. Die Geometrie ist aus dem jeweiligen Datenbestand Verwaltungsgebiete 1 : 5 000 000 (VG5000) abgeleitet. Die Daten sind ebenenweise (NUTS1, NUTS2 und NUTS3) gegliedert.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Dieser Datensatz stellt die NUTS-Gebiete 1:250 000 (NUTS250) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand umfasst für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Regionen der Systematik der Gebietseinheiten NUTS für Zwecke der europäischen Statistik. Die NUTS-Regionen sind hierarchisch strukturiert, gliedern sich in drei Ebenen und orientieren sich für Deutschland mit wenigen Ausnahmen an den Verwaltungseinheiten. Ebene NUTS1 in Deutschland: Länder; Ebene NUTS2 in Deutschland: überwiegend Regierungsbezirke; Ebene NUTS3 in Deutschland: kreisfreie Städte und Landkreise; Auf der NUTS-2-Ebene werden für Deutschland neben den aktuellen Regierungsbezirken auch die ehemaligen Regierungsbezirke der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ausgewiesen. Im nationalen Sprachgebrauch wird diese NUTS-2-Einteilung auch als „Statistische Regionen“ bezeichnet. Die Geometrie ist aus dem jeweiligen Datenbestand Verwaltungsgebiete 1 : 250 000 (VG250) abgeleitet. Somit ist die Geometrie hinsichtlich Genauigkeit und Auflösung analog der VG250 auf das DLM250 ausgerichtet. Die Daten sind ebenenweise (NUTS1, NUTS2 und NUTS3) gegliedert.
Dieser Dienst besteht einerseits aus den satellitenbasierten Imperviousness-Rastern (Versiegelungs-Raster) des Copernicus Landmonitoring Services der Europäischen Umweltagentur. Diese Raster zeigen dern Versiegelungsgrad in % für jedes Pixel, aufbereitet für NRW. Die Versiegelungs-Raster stehen für die Jahre 2006, 2009, 2012, 2015 und 2018 zur Verfügung. Ab dem Jahr 2018 liegt der räumliche Auflösung bei 10 Meter, zuvor lag sie bei 20 Meter. Der Stand der Daten ist das Jahr 2023. Geplant ist eine Fortschreibung für alle drei Jahre, das Veresiegelungs-Raster 2021 wird für Mitte 2026 erwartet. Basierend auf den Versiegelungs-Rastern der unterschiedlichen Jahre wurde auch der Anteil der versiegelten Fläche je Gemeinde in Prozent der gesamten Gemeindefläche berechnet. Andererseits besteht der Atom-Feed aus einem luftbildbasierten Rasterdatensatz der Bodenversiegelung mit Berechnungsstand Dezember 2024. Grundlage sind die landeseigenen, hochauflösenden Luftbilder (TrueDOP) mit einem Befliegungszeitraum von Februar 2022 bis Juni 2024. Hier wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen Ruhr-Universität Bochum, IT.NRW und dem LANUK NRW mittels eines KI-Ansatz (KI=künstliche Intelligenz) die Bodenversiegelung mit einer räumlichen Auflösung von nur 0,5 Meter berechnet. Aus diesem hochaufgelösten Rasterdatensatz wurden ebenfalls je Gemeinde die Anteile an versiegelter Fläche gegenüber der gesamten Gemeindefläche in Prozent berechnet. Eine ständige Fortschreibung der Datenerhebung ist für alle 2 Jahre geplant.
Bäche und Flüsse in Nordrhein-Westfalen sind in Fließgewässertypen eingeteilt, die durch die geologischen Verhältnisse im Untergrund, die Höhenlage, das Gefälle, die Besiedlung und durch physiko-chemische Messwerte definiert sind. Diese Einteilung gehört zu den fachlichen Grundlagen bei der Planung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, bei der Bewertung des ökologischen Zustandes, bei der Abgrenzung von Wasserkörpern und bei der Umsetzung der Ziele nach der EG_Wasserrahmenrichtlinie. Für die Typzuweisung sind im Wesentlichen kartographische Daten zugrunde gelegt worden, die vom Menschen weitgehend unveränderbar sind. Aktuelle Untersuchungsergebnisse wurden zur Unterstützung herangezogen. • Geologie (Digitale Geologische Karte NRW 1:100.000) • Naturraum (Karten der Fließgewässerlandschaften „BRD“ und „NRW“ und naturräumliche Gliederung NRW) • Einzugsgebietsgröße (Digitale Gewässerstationierungskarte NRW 1:25.000) • Gefälle (Digitales Geländemodell NRW) • Boden (Digitale Bodenkarte NRW) • Physiko-chemische Messwerte (für die Abgrenzung von silikatischen und karbonatischen Gewässertypen des Mittelgebirges) • Biologische Daten (z. B. zur Ermittlung der Verbreitung von Gammarus fossarum (Bachflohkrebs) als Indikatortaxon für die Abgrenzung von Mittelgebirge und Tiefland) Die Aufgabe der Fließgewässertypologie ist es, die natürliche Vielfalt der Fließgewässer nach gemeinsamen morphologischen, physiko-chemischen, hydrologischen und auch biozönotischen Merkmalen zu ordnen. In Nordrhein-Westfalen liegen zwei Typenkarten vor: die NRW- und die LAWA-Typenkarte. Die „gröberen“ LAWA-Typen gelten insbesondere für die Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km2, zu deren Zustand im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie regelmäßig zu berichten ist. Die Zielsetzung bei der NRW-Typenkarte ist die kleinräumige Darstellung der feiner differenzierten NRW-Typen. Sie dienen als Orientierungshilfe bei der ökologischen Verbesserung und naturnahen Entwicklung der Fließgewässer. Der erste Fließgewässertypenatlas erschien 2002 als LUA-Merkblatt Nr. 36. Die mit der Anwendung des Fließgewässertypenatlas gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse sind in den überarbeiteten und 2015 veröffentlichten Fließgewässertypenatlas als LANUK-Arbeitsblatt 25 eingeflossen.
Der Windatlas 2025 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW stellt der Öffentlichkeit Daten zur Windsituation in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Im Rahmen einer landesweiten Windmodellierung sind verschiedene Parameter berechnet und validiert worden. Die Daten liegen im 30 m x 30 m Rasterformat vor und sind teilweise ergänzend als Vektordatensatz aufbereitet. Der Windatlas 2025 beinhaltet: 1) Mittlere Windgeschwindigkeit in m/s für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m Die mittlere Windgeschwindigkeit bezeichnet die im langjährigen Mittel durchschnittlich auftretende Geschwindigkeit der Luft gegenüber dem Boden. Hierbei wird ausschließlich die für die Windenergieerzeugung maßgebliche, horizontale Komponente betrachtet. 2) Mittlere Windleistungsdichte in W/qm für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m Die Windgeschwindigkeit gibt das Produktionsverhalten einer Windenergieanlage nur bedingt wieder. Neben dem mittleren Windangebot spielen hierbei insbesondere die Luftdichte, die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit und die Abregelung der Leistung von Windenergieanlagen bei Nennwindgeschwindigkeit eine Rolle. Diese Aspekte werden von der mittleren gekappten Windleistungsdichte berücksichtigt. 3) & 4) Standortgüte und Jahresertrag für drei typische Windenergieanlagen in den Höhen von 150 m, 175 m, 200 m Für drei in NRW gängige, unterschiedlich große Windenergieanlagen-Typen wurden durchschnittliche Jahreserträge sowie die Standortgüte nach EEG berechnet: • Enercon E-115 EP3 E3 in 150 m über Grund • Nordex N 149 5.X in 175 m über Grund • Vestas V-172 in 200 m über Grund 5) A und k Parameter für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m (nur Raster) Die Windgeschwindigkeit folgt in Mitteleuropa und in vergleichbaren Windklimaten einer Weibull-Verteilung, die durch zwei Parameter beschrieben wird: den A-Parameter (Skalierungsparameter) und den k-Parameter (Formparameter). Diese sind entscheidend für die Bewertung des Windpotenzials und die Ertragsprognosen für Windenergieanlagen. 6) Umgebungsturbulenz für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m (nur Raster) Für den Windatlas NRW wurde die mittlere meteorologische Turbulenzintensität bestimmt. Unter Turbulenz versteht man bei der Windenergienutzung die kurzzeitigen Schwankungen der Windgeschwindigkeit um einen Mittelwert – typischerweise einen 10-Minuten Mittelwert. Sie werden durch Störeinflüsse der Geländebeschaffenheit auf die Windströmung ausgelöst, z. B. durch Waldgebiete, bewegtes Gelände oder städtische Bebauung. 7) Unsicherheit bezogen auf die mittlere Windgeschwindigkeit (nur Raster) Ausgehend von der in einer Vielzahl von Projekten gewonnenen Kenntnis der Ergebnisqualität des eingesetzten Modellsystems, vor allem aber aufgrund der Validierungsergebnisse, erfolgte im Rahmen der Modellierungen des Windatlas auch eine Kartierung der mit den Ergebnissen verbundenen Unsicherheiten.
Der Dienst stellt die gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dar, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Die Lebensräume werden im Fachthema Biotoptypen im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und entsprechend ihrer Ausprägung unterschiedlich dargestellt.
Der Datensatz OpenAddisWeb enthält die Deponiegrenzen und Ablagerungsflächen der Betriebsabschnitte als Polygon im Shape Format (Geodaten). Die Geodaten enthalten die Entsorgernummer und Betriebsabschnittsnummer. Die Liste der in NRW betriebenen Deponien oder Deponieabschnitte enthält: Die Entsorgernummer, Deponiebezeichnung, Betriebsphase, Deponieklasse, und den Deponiebetreiber Die Liste der eingebauten Abfälle enthält: Die Abfallschlüsselnummer, Jahr des Einbaus, verwertete Menge in t, beseitigte Menge in t Die Liste der zulässigen Abfallschlüssel für den Einbau auf Deponien enthält: Eine Aufstellung von Deponien und zulässigen Abfallschlüsselnummern. Entsorgernummer, Deponiebezeichnung, Gemeinde, Abfallschlüsselnummer, zulässig seit Datum, zulässig für Verwertung, zulässig für Beseitigung
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 15 a Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW enthält der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Bestandsaufnahme und eine Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft. Daraus herzuleiten sind Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere auch für einen Biotopverbund. Als eine räumliche Bezugsbasis auf der Ebene des Fachbeitrages wird dafür eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in der Form von Landschaftsräumen vorgenommen. Die Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheit wie sie der Naturräumlichen- Gliederung zu Grunde liegen und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. In einem „Landschaftsraum- Dokument“ werden die natürliche, kulturellen Ausstattung und das Landschaftsbild des Raums sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben. In einem Leitbild wird eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung des Landschaftsraums beschrieben, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert. Die Leitbilder sowie konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge zu den Landschaftsräumen sind eine Grundlage zur Formulierung und räumliche Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.