Im Informationssystem sind die Böden nach Tragfähigkeit und Eignung als Erdbaustoff in ingenieurgeologische Einheiten zusammengefasst und in Mächtigkeiten dargestellt. Korngrößenverteilungskurven und gesteinsphysikalische Kennwerte geben Auskunft über die bodenmechanischen Eigenschaften der Böden. Schnittdarstellungen vermitteln ein räumliches Bild über den Schichtenaufbau bis in eine Tiefe von ca. 50 bis 100 Meter unter Gelände. Das Informationssystem wurde im Schnitt der Blätter des analogen Kartenwerks der Ingenieurgeologischen Karte 1:25.000 [IK 25 A] erstellt und ist nicht flächendeckend verfügbar. Verfügbare Kartenthemen: Verbreitung und Mächtigkeit der ingenieurgeologischen Einheiten; Mächtigkeit der Quartärschichten; ingenieurgeologische Schnitte; Tabellen ingenieurgeologischer Kennwerte.
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland: Datengrundlage und Methodik: Es werden Daten genutzt, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für diese Anwendung kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Hinweis: Den Nutzerinnen und Nutzern kann keine Auskunft über die Kostenübernahme der Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt werden, da es bundesweit keine einheitliche Regelung dazu gibt. Standorte von Schuldnerberatungsstellen: Wenn eine Beratungsstelle über mehrere Standorte verfügt und diese Information öffentlich vorliegt, werden beide Standorte im Atlas angezeigt. Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen: Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden. Siedlungsstrukturelle Kreistypen: Mit den Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird eine einfache Gruppeneinteilung von den 363 Kreisregionen in Deutschland vorgenommen. Für die Typisierung werden verschiedene Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen: der Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten, die Einwohnerdichte der Kreisregion sowie die Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung der Groß- und Mittelstädte (Stand: 31.12.2017). Die Einteilung in siedlungsstrukturelle Gebietstypen dient als Instrument insbesondere für inter- und intraregionale Vergleiche. Diese Gebietstypen schreiben keine räumlichen Problemkategorien fest und stellen auch keine raumordnungspolitische Funktionszuweisung dar. Sie dienen ausschließlich als analytisches Raster für die laufende Raumbeobachtung und ermöglichen Vergleiche der entsprechenden Regionstypen. Auf dieser Basis erfolgt bei den siedlungsstrukturellen Kreistypen eine Einteilung in vier Gruppen: Kreisfreie Großstädte: Kreisfreie Städte mit mindestens 100 000 Einwohnern Städtische Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 % und einer Einwohnerdichte von mindestens 150 Einwohnern/km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 150 Einwohnern/km² Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 %, aber einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohnern/km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 100 Einwohnern/km² Dünn besiedelte ländliche Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 Einwohnern/km² Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter www.bbsr.bund.de Themen Raumbeobachtung Raumabgrenzungen zu finden. Im Schuldnerberatungsatlas werden in einem Erreichbarkeitsdiagramm die nach siedlungsstrukturellen Kreistypen geschichteten Bevölkerungsanteile für Deutschland dargestellt. Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Weitere Informationen zur Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland finden Sie im Themenbereich Vermögen und Schulden unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
0).
Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
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