Das digitale Kartenwerk HÜK 200 ist zur Schaffung eines deutschlandweiten Überblicks über die hydrogeologischen Verhältnisse konzipiert worden. Es war ein Gemeinschaftsprojekt der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die Karte basierte auf der Geologischen Übersichtskarte 1:200.000 der BGR (in NRW auf der Geologischen Karte 1:100.000). In der Karte wurde der obere flächenhaft anstehende Grundwasserleiter dargestellt. Er wurde u. a. hinsichtlich seiner Durchlässigkeit, seines geochemischen Gesteinstyps sowie der Art des Hohlraumes bewertet. Das Kartenwerk bot auf insgesamt 55 Blattschnitten einen Überblick über die hydrogeologischen Eigenschaften des oberen Grundwasserleiters in Deutschland. Zur Darstellung des oberen Grundwasserleiters gehörten weitere fünf Themenkarten mit folgenden hydrogeologischen Attributen: Verfestigung, Gesteinsart, Hohlraumart, Durchlässigkeit, geochemischer Gesteinstyp. Nordrhein-Westfalen wurde von neun Kartenblättern abgedeckt. Im Jahr 2019 erfolgte die Maßstabsmigration von 1:200.000 auf 1:250.000 und die Überführung in ein blattschnittfreies digitales Kartenwerk (HÜK 250).
Der Datensatz zum Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS HK 100] stellt die hydrogeologisch relevanten Eigenschaften des oberen Grundwasserleiters und der überlagernden Deckschichten dar. Verfügbare Kartenthemen: Hydrogeologische Einheiten (Oberer Grundwasserleiter); Durchlässigkeit; Art des Hohlraums; Petrographie; Geochemischer Gesteinstyp; Verfestigung; Bindige Deckschichten; Tektonik; Bewertung der Schutzfunktion.
Teilgebiete der GWK bei der immissionsbasierten Abgrenzung nach § 5 AVV GeA. Die Teilgebiete wurden nach § 5 AVV GeA auf Basis hydrogeologischer und/oder hydraulischer Grenzen abgeleitet.
Der Datensatz zeigt Flächen früherer und aktueller Arbeitsgebiete der Geologischen 3D-Modellierung im Geologischen Dienst NRW und bietet damit einen Überblick über die regionale Verfügbarkeit dieser Modelle in Nordrhein-Westfalen. Die 3D-Modelle werden in den kommenden Jahren sukzessive für Open Data veröffentlicht. Enthalten sind unter anderem Projektgebiete der Hydrogeologischen Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [HK50], der Integrierten Geologischen Landesaufnahme [IGL] sowie Arbeitsgebiete aktueller Geothermieprojekte im GD NRW, für die ebenfalls geologische Modellierungen geplant oder in Durchführung sind.
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022.
Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden.
Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist.
Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet.
Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet.
Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
Dieser Downloaddienst stellt alle im Quellenkataster Nordrhein-Westfalen erfassten Quellenstandorte und deren Probeentnahmestellen auf Basis der Gewässerstationierungskarte (GSK3C) des Landes bereit. Die Attributtabelle gibt Auskunft über die Anzahl, die Lage sowie über die Datenhalter aller innerhalb einer Quellfläche dargestellten Objekte und weist die Referenzquelle aus.