Nach § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Auf Grundlage der naturräumlichen Haupteinheiten sind für NRW Naturräume als so genannte Kompensationsräume ausgegrenzt, in denen zwischen Eingriff und Einsatz ein naturräumlicher Zusammenhang besteht.
Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.
Das Geologische 3D-Landesmodell stellt die geologischen Einheiten durch Gesteinsschichten sowie tektonische Störungszonen im dreidimensionalen Raum dar. Dadurch wird die Verbreitung von geologischen Strukturen im Untergrund sichtbar. Es handelt sich um ein Übersichtsmodell, welches nur die geologischen Hauptstrukturen vom paläozoischen Grundgebirge bis hin zu den allgemeinen Schichtenfolgen im Mesozoikum und Känozoikum abbildet. Es wurde mittels der 3D-Modellierungssoftware GOCAD in zwei Ausfertigungen erstellt: Das generalisierte Landesmodell beschränkt sich auf die Hauptstörungen und zeigt somit weniger komplex strukturierte Horizonte. Das Detail-Landesmodell zeigt den genauesten Kenntnisstand und befindet sich in Bearbeitung. Verfügbare geologische Haupteinheiten: Quartär, Tertiär, Oberkreide, Unterkreide, Jura, Buntsandstein, Zechstein, Rotliegend, Präperm, Karbon, Devon, Kambrium/Ordovizium.
Aktualität der Daten:
seit 23.11.2009 , gegenwärtige Aktualität unklar
Dieser Datensatz basiert auf der Preußischen Uraufnahme (1830-1865) und zeigt die bewaldeten Flächen des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Kartierungsperiode 1836-1850. Die Kartierung fand 1836-42 in der damaligen Provinz Westfalen und 1843-50 in der Rheinprovinz im Maßstab 1:25.000 statt.
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. In Nordrhein-Westfalen werden hierbei Straßen ab einer Verkehrsdichte von 1000 Kfz in 24 Stunden, Zweigleisige und eingleisig elektrifizierte nicht stillgelegte Bahnstrecken, Ortslagen ( 10 ha) und Flughäfen, Flächen mit besonderer funktionaler Prägung wie z. B. Industrie- und Gewerbeanlagen außerhalb von Ortschaften sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße als zerschneidende Elemente bewertet und berücksichtigt. Nutzungstypen mit zerschneidender Wirkung sind solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kultureinflusses sind und einen vergleichsweise hohen Grad einer Veränderung der Landschaft (Hemerobiegrad) kennzeichnen. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden durch Auswertung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt, welche als landesweiter Datenbestand vorliegen. Die Einteilung der UZVR erfolgt im Hinblick auf eine noch praktikable, landesweite Übersicht in 5 Größenklassen. Auf Grundlage des ATKIS-Datenbestandes wurden insgesamt 2627 Einzelflächen UZVR in 5 Größenklassen: 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und 100 km² kartographisch dargestellt. Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen und Arten sichert langfristig eine lebenswerte Umwelt für die heutige Generation und künftige Generationen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und dem Schutz von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen zu. Es ist Aufgabe aller am Planungsprozess Beteiligten und der politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch und damit die Zerschneidung der Landschaft soweit wie möglich minimiert werden. Räume mit geringer Zerschneidung, Zersiedlung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar und können, wenn überhaupt nur mit großem Aufwand wiederhergestellt werden. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind damit wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.
Der Datensatz enthält die Lage und Orientierung aller im Rahmen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme [IGL] des Geologischen Dienstes NRW bis 2012 geplanten geologischen Schnitte.
Das digitale Kartenwerk HÜK 200 ist zur Schaffung eines deutschlandweiten Überblicks über die hydrogeologischen Verhältnisse konzipiert worden. Es war ein Gemeinschaftsprojekt der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die Karte basierte auf der Geologischen Übersichtskarte 1:200.000 der BGR (in NRW auf der Geologischen Karte 1:100.000). In der Karte wurde der obere flächenhaft anstehende Grundwasserleiter dargestellt. Er wurde u. a. hinsichtlich seiner Durchlässigkeit, seines geochemischen Gesteinstyps sowie der Art des Hohlraumes bewertet. Das Kartenwerk bot auf insgesamt 55 Blattschnitten einen Überblick über die hydrogeologischen Eigenschaften des oberen Grundwasserleiters in Deutschland. Zur Darstellung des oberen Grundwasserleiters gehörten weitere fünf Themenkarten mit folgenden hydrogeologischen Attributen: Verfestigung, Gesteinsart, Hohlraumart, Durchlässigkeit, geochemischer Gesteinstyp. Nordrhein-Westfalen wurde von neun Kartenblättern abgedeckt. Im Jahr 2019 erfolgte die Maßstabsmigration von 1:200.000 auf 1:250.000 und die Überführung in ein blattschnittfreies digitales Kartenwerk (HÜK 250).
Der Datensatz zur „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland: Nordrhein Westfalen 1:350.000“ gibt in Bezug auf die DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“ den Grad der Erdbebengefährdung bis auf die Grenzen der Gemarkungen genau an. Die Karte stellt die Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.
Der Datensatz Geologische Teilräume - Regionalgeologische Gliederung von Nordrhein-Westfalen ist auf Grundlage der Naturräumlichen Gliederung Nordrhein-Westfalens 1:200.000 und des Informationssystems Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] erstellt worden. Er gliedert die Landesfläche in insgesamt 37 Einheiten, die sich zu sechs übergeordneten Regionen zusammenfassen lassen.
Der Datensatz zeigt Flächen früherer und aktueller Arbeitsgebiete der Geologischen 3D-Modellierung im Geologischen Dienst NRW und bietet damit einen Überblick über die regionale Verfügbarkeit dieser Modelle in Nordrhein-Westfalen. Die 3D-Modelle werden in den kommenden Jahren sukzessive für Open Data veröffentlicht. Enthalten sind unter anderem Projektgebiete der Hydrogeologischen Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [HK50], der Integrierten Geologischen Landesaufnahme [IGL] sowie Arbeitsgebiete aktueller Geothermieprojekte im GD NRW, für die ebenfalls geologische Modellierungen geplant oder in Durchführung sind.