Die Übersicht zeigt die aktuelle Verfügbarkeit der 3D-Gebäudemodelle im LoD1 (Level of Detail 1) und LoD2. Im 3D-Gebäudemodell LoD1 wird jedes Gebäude/Bauwerk als einfaches Klötzchen mit Flachdach repräsentiert. Im 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude zusätzlich mit standardisierten Dachformen. Datengrundlage für die Ableitung des 3D-Gebäudemodells LoD2 sind die Höheninformationen aus dem flugzeuggestützten Laserscanning (3D-Messdaten, Aktualität 2019-2024), das Digitale Geländemodell mit der Gitterweite 1m (DGM1, Aktualität 2019-2024), sowie Gebäudegrundrisse aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS, Stand 01.09.2023) und dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS, Stand 01.10.2024). Das 3D-Gebäudemodell LoD1 wird automatisiert aus dem LoD2 abgeleitet, so dass die Datengrundlage und die Aktualität für beide Produkte identisch sind. Es werden Standardhöhen verwendet in Abhängigkeit zur Gebäudefunktion (bei einer automatisch ermittelten Gebäudehöhe < 1m). Die Gebäudehöhe des Klötzchens ergibt sich aus der mittleren Dachhöhe des Gebäudes im LoD2. Seit 2015 werden landschaftsprägende Gebäude und Gebäude, die lediglich als LoD1 vorliegen, interaktiv nachbearbeitet. In der Kartendarstellung sind Kacheln, in denen Gebäude nachbearbeitet wurden, dunkler eingefärbt. Zusätzlich werden seit 2021 Bauwerke auf Basis von ATKIS-Grundrissen in das 3D-Gebäudemodell integriert. Die Bauwerksanzahl kann für jede Kachel über die Sachdatenabfrage abgerufen werden. Kacheln, in denen keine Gebäude oder Bauwerke aus ALKIS- oder ATKIS-Grundrissen vorliegen, werden als Leerkacheln dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Höhenmodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. InVeKoS Digitale Orthophotos sind georeferenziert, liegen flächendeckend vor und werden ergänzend zum regulären Bildflugprogramm in einem 2-jährigen Zyklus erneuert. Sie werden nach dem Produktstandard des Landes, der aber nicht vollumfänglich den AdV-Standards (AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder) genügt, hergestellt und weisen eine Bodenauflösung von 20cm/Pixel auf. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). Mit dem Bildflug 2023 wurde die Prozessierung in der Qualitätsstufe DOP begonnen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst enthält eine Übersicht über die Blattschnitte der topographischen Kartenwerke (TK25, TK50, TK100, TK200) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Blattschnitte der verschiedenen Kartenwerke sind jeweils in einem eigenen Layer darstellbar. Die einzelnen Blattschnitte sind mit ihrer Nummer beschriftet. Verschiedene Kartenwerke sind durch die unterschiedliche Färbung zu unterscheiden. Graufarbige Kartenblätter können nicht über den Onlineshop der Bezirksregierung Köln bestellt werden. Stand: 29.09.2014
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Anlass für die Herstellung der Preußischen Uraufnahme war die Notwendigkeit, nach der politischen Neugliederung Europas durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) ein einheitliches Kartenwerk für das Staatsgebiet des Königreichs Preußen zu schaffen. Als nach den Befreiungskriegen Preußen den Großteil seines alten Staatsgebiets zurückerhielt und u.a. die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen neu hinzukamen, standen dem preußischen Militär zunächst nur die von Napoleon zurückgelassenen Tranchot-Karten zur Verfügung. Deshalb beschloss der preußische Generalstab im Jahr 1818, eine neue umfassende topographische Aufnahme der westlichen Provinzen und des übrigen Staatsgebietes durchzuführen. Unter der Leitung des Generalmajors Freiherr von Müffling wurden junge Offiziere im Leutnantsrang zu den Aufnahme- und Kartierungsarbeiten abkommandiert. Jedes Blatt wurde mit Rang und Namen des aufnehmenden Offiziers abgezeichnet. In der Provinz Westfalen wurde mit den Arbeiten 1836, in der Provinz Rheinland ab 1842 begonnen. Als technische Geräte dienten der Messtisch mit Kompass, Wasserwaage und Diopterlineal. Mit dieser für heutige Verhältnisse einfachen Technik entstanden die Blätter der Uraufnahme in bestechender Genauigkeit. Sie wurden anschließend mit großer zeichnerischer Präzision farbig ausgearbeitet. Auch die Uraufnahme wurde anfangs als militärisches Geheimnis gehütet und lediglich für die Bearbeitung der Generalstabskarte 1:100.000 genutzt. Da aber von ziviler Seite immer dringender eine Freigabe der militärischen Karten gefordert wurde, um z. B. Planungen für den Straßen- und Eisenbahnbau zu erleichtern, entschloss man sich ab 1868, die vorhandenen Blätter zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Ursprünglich hatte die Uraufnahme ein eigenes Nummerierungssystem ohne Blattnamen. Aus Gründen der Vereinfachung wurden zu einem späteren Zeitpunkt die Reproduktionen mit den Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 versehen. Beim Blatt 4506 Duisburg handelt es sich um eine Farbrekonstruktion des seit 1945 verschollenen Kartenblattes, wobei die Farbgebung aus den Grauwertstufen einer überlieferten einfarbigen Kopie sowie den angrenzenden Kartenblättern ermittelt wurde. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Unter www.opengeodata.nrw.de werden verschiedene Kartenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen im Standardblattschnitt zum Download bereitgestellt. Dieser Übersichtsdienst bietet eine einfache Möglichkeit, sich über die Sachdatenabfrage an einem Ort die verfügbaren Kartenblätter der Topographischen Karte 1 : 25 000, Topographischen Karte 1 : 50 000, Topographischen Karte 1 : 100 000, Regionalkarte 1 : 150 000, Übersichtskarte NRW 1 : 250 000, der Verwaltungskarte NRW 1 : 250 000 und der Historischen Topographischen Karte 1 : 100 000 anzeigen zu lassen und herunterzuladen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
DDie Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) ist ein von Bund und Ländern gemeinsam entwickeltes topographisches Kartenwerk und liegt seit Januar 2024 als neues AdV-Standardprodukt vor. Die technische Grundlage bildet der automatisierte Workflow zur Herstellung von Karten der basemap.de Produktfamilie. Die aus der P10 abgeleitete Präsentationsausgabe im Maßstab 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (P10 NRW) bietet für die gesamte Landesfläche eine einheitliche Kartendarstellung amtlicher topographischer Daten in einer Farbvariante (inkl. Schummerungsdarstellung) und Graustufenvariante. Die Karte wird aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet. Für die Beschriftung wurden zusätzlich weitere freie Datenquellen genutzt, wie z.B. Zensusdaten. Die P10 NRW wird quartalsweise aktualisiert. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten.
Download des NRW-Datenbestands Amtliche Basiskarte Schwarz-Weiß als Atom-Feed. Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Download des NRW-Datenbestands Amtliche Basiskarte als Atom-Feed. Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer in der farbigen Signaturierung gemäß Signaturenkatalog abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Verwaltungskarte NRW 1:250 000 (NRW250VK) ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1:250.000. Die Karte stellt die Verwaltungsgliederung in Nordrhein-Westfalen in Regierungsbezirke, Kreise und kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden dar. Neben den unterschiedlichen Verwaltungsgrenzen werden die wichtigsten Straßen, die Verwaltungssitze der Gemeinden und das Hauptgewässernetz dargestellt.
Luftbilder sind verkleinerte photographische Abbilder eines Teiles der Erdoberfläche. Sie werden aus Flugzeugen mit Spezialkameras in Nadirrichtung (senkrecht nach unten) aufgenommen. Sie dokumentieren den Zustand der Landschaft zum Aufnahmezeitpunkt und enthalten alle aus der Vogelperspektive sichtbaren Informationen zur Landschaft. Bedingt durch die zentralprojektive Abbildung der Photographie und weil Geländeoberfläche und Bildebene in der Regel nicht parallel sind, wird das Gelände im Luftbild verzerrt dargestellt. Digitale Luftbilder sind über ihre Orientierungsparameter georeferenziert, liegen flächendeckend vor und werden in einem 2-jährigen Zyklus erneuert. Sie werden nach dem Produktstandard des Landes, der auf den Festlegungen eines AdV-Standards (AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder) beruht, hergestellt und nach ihrer Bodenauflösung (cm pro Pixel; Ground Sample Distance, GSD) bezeichnet. Die digitalen Luftbilder weisen eine Bodenauflösung von 10cm/Pixel auf und sind 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes_Infrarot).