Die Oberflächenschummerung wird aus Schummerungsbildern des Digitalen Oberflächenmodells entwickelt. Bei der Schummerung wird das Oberflächengelände als Grauwertbild dargestellt. Das Oberflächenmodell wird dazu mit einer virtuellen Lichtquelle aus Nordwest beleuchtet, und für jeden Bildpunkt wird der Grauwert berechnet. Das Schummerungsbild macht die Oberflächenformen (Oberflächenrelief) anschaulich und zeigt v.a. Gebäude, Vegetation, Talverläufe, Einschnitte und Dämme plastisch. Ausgaben: Schummerung aus DOM1 Schummerung aus DOM5
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Die Geländeschummerung wird aus Schummerungsbildern des Digitalen Geländemodells entwickelt. Bei der Schummerung wird das Gelände als Grauwertbild dargestellt. Das Geländemodell wird dazu mit einer virtuellen Lichtquelle aus Nordwest beleuchtet, und für jeden Bildpunkt wird der Grauwert berechnet. Das Schummerungsbild macht die Geländeformen (Geländerelief) anschaulich und zeigt v.a. Talverläufe, Einschnitte und Dämme plastisch. Ausgaben: Schummerung aus DGM01 Schummerung aus DGM1 Schummerung DGM5
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Der Download „Gebiete nach §13a Düngeverordnung (01/2024)“ enthält die Datensätze „Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022)“, „Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 9 bis 11 AVV GeA“, „Ausweisungsmessnetz zu den mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a DüV (12/2022) und gemäß § 4 AVV GeA“, „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA (12/2022)“, „Grundwasserkörper NRW (2. Auflage)“, „Oberflächenwasserkörper NRW (Auflage 3D)“ und „Feldblöcke in NRW“ und „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA: Teilgebiete der GWK“.
WMS-Dienst mit den Wasserschutzgebieten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dargestellt werden die geplanten und festgesetzten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.