Gesamtanzahl der Personen mit Migrationshintergrund. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Dieser Personengruppe werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen. Die Leistungsbeziehenden sind von Altersarmut betroffen.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (15 bis unter 68 Jahre). Die Personen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich im erwerbsfähigen Alter.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (0 bis unter 15 Jahre). Die Kinder und Jugendliche sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich noch nicht im erwerbsfähigen Alter.
Gesamtanzahl der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) mit Migrationshintergrund. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Der Personengruppe werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (55 bis unter 68 Jahre) an allen Personen dieser Altersklasse. Die Betroffenen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich in einem fortgeschrittenen erwerbsfähigen Alter.