Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen. Die Leistungsbeziehenden sind von Altersarmut betroffen.