In einer Friedhofsdatenbank wird die Lage der einzelnen Grabstellen auf den Moerser Friedhöfen geführt. Zu den Grabstellen werden die Grabart (z.B. Wahl- oder Reihengrab), die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum, sowie Ruhefristen gespeichert. Die Friedhofsdaten sind über einen Dienst georeferenziert abrufbar, welcher im Friedhofsportal einsehbar ist.
Lage aller Friedhöfe im Stadtgebiet Erkrath. Friedhöfe sind Grünflächen an dem Verstorbene beigesetzt werden und Angehörige Ruhe, Besinnung und Trost finden.
In einer Friedhofsdatenbank werden die Erwerber (mit Adresse) von Gräbern erfasst und die einzelnen Grabstellen auf ggfls. unterschiedlichen Friedhöfen numerisch zugeordnet. Zu den Grabstellen werden die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum einschließlich Ruhefristen eingetragen. In dieser Datenbank wird auch die Grabart (Wahl,-Reihen-, Urnengrab, etc.) erfasst. Die Friedhofsdaten sind über einen Dienst georeferenziert abrufbar. s. „Geoportal Friedhofswesen /Grabfinder Stadt Viersen“.
Dieses Portal bietet Informationen zu den Friedhöfen im Moerser Stadtgebiet. Dargestellt sind unter anderem die Lage der Gräber, Wegeflächen, Wasserstellen, Sitzgelegenheiten, Eingänge sowie Baumstandorte. Außerdem sind wichtige Einrichtungen wie Parkplätze, Kapellen und WC-Anlagen in der Karte markiert. Nutzerinnen und Nutzern haben die Möglichkeit über einen Suchdialog nach Gräbern oder bestatteten Personen zu suchen und sich die Ergebnisse in der Karte anzeigen zu lassen. Es stehen unterschiedliche Hintergrundkarten wie die Liegenschaftskarte, OpenStreetMap oder Luftbilder zur Verfügung die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können, wobei die Liegenschaftskarte nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar ist. Das Portal verfügt außerdem über weitere Werkzeuge, z.B. zum Messen, Zeichnen, Drucken oder Importieren von Daten.
Nutzungsbedingungen: Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der Anwendung und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten zu unterscheiden. Die Nutzung der Anwendung ist kostenfrei. Für die dargestellten Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Mit dem Grabfinder lässt sich auf jedem Friedhof in Viersen eine/ein Verstorbene/r nach Namen oder Sterbedatum finden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich zum Grab navigieren zu lassen. Die Daten werden in einer Friedhofsdatenbank gehalten und mit einem Teil der Daten aus der kommunalen Topografie (Wasserstellen, Bänke, etc.) ergänzt. Die Verknüpfung erfolgt im Dienst (WFS).
Punktförmige Verortung der Moerser Friedhöfe mit attributiven Angaben zum Friedhofsnamen, zur Lage und zum Vorhandensein von Sitzgelegenheiten. Die Datenerhebung erfolgt als Grundlage für das Geoportal kühle Orte Moers.
Zur Freude aller darf kostenlos für den Eigenbedarf, also in haushaltsüblichen Mengen, an den in der Karte dargestellten Obst-und Nussbaum-Standorten geerntet werden. Doch Achtung: Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr! Verletzen oder gefährden Sie weder sich selbst, noch andere, noch die Bäume, damit alle auch im nächsten Jahr noch Freude daran haben. Bitte verwenden Sie keine Äste etc. um Obst aus den Bäumen herauszuschlagen/-werfen. Dieses entwertet einerseits Ihr Obst und beschädigt andererseits unsere Mähtechnik, wenn die Äste im Gras liegenbleiben. Respektieren Sie bitte auch eingezäunte bzw. eingefriedete Bereiche.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.