Dargestellt werden die im Abbau befindlichen Bereich je Jahrzehnt. Die Erfassung erfolgt auf Basis von Luftbildern und wurde noch nicht für alle Abgrabungen durchgeführt.
Der Download-Dienst Miesmuschelbänke im Niedersächsischen Wattenmeer. Im Rahmen des Miesmuschel Managementplans wurden jährliche Kartierungen der eulitoralen Miesmuschelbänke im Niedersächsischen Wattenmeer durchgeführt. Die Erfassung erfolgte Auswertung von Luftbildern.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Verkehrsnetzen im Freistaat Sachsen. Er bildet die Verbindungen und die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen des Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrs sowie die Seilbahnen ab. Der Datensatz umfasst keine Verbindungen innerhalb und zwischen den verschiedenen Netzen.
Dieser Datensatz ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Der neue Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Als wesentliche Maßnahme enthält er die Festlegung einer zusammenhängenden, großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet. Diese ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dabei wird das gesamte Stadtgebiet von Herne als Umweltzone ausgewiesen.
Der Downloaddienst stellt Informationen zu Verkehrsnetzen im Freistaat Sachsen bereit. Er übermittelt die Verbindungen und die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen des Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrs sowie die Seilbahnen. Der Dienst umfasst keine Verbindungen innerhalb und zwischen den verschiedenen Netzen.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Dieser Dienst enthält Gebäude im Zustand von "im Bebauungsplan geplant" bis hin zu "fertig, aber noch nicht im Liegenschaftskataster". Die Daten müssen als Hinweise zum Baugeschehen betrachtet werden und sollten immer im Kontext der aktuellsten Luftbilder betrachtet werden. Einen Anspruch auf Vollständigkeit gibt es bewusst nicht.
Dieser Dienst enthält Gebäude im Zustand von "im Bebauungsplan geplant" bis hin zu "fertig, aber noch nicht im Liegenschaftskataster". Die Daten müssen als Hinweise zum Baugeschehen betrachtet werden und sollten immer im Kontext der aktuellsten Luftbilder betrachtet werden. Einen Anspruch auf Vollständigkeit gibt es bewusst nicht.
Die kommunale Topografie setzt sich zusammen aus mehreren Objektklassen verschiedener Geometrietypen (Punkte, Linien, Basisflächen und Overlayflächen) In der Regel werden diese Daten nur für Grundstücke geführt die sich im Eigentum oder in der Unterhaltung der Stadt befinden. Die Erfassung erfolgt durch örtliche Messungen oder anhand von Luftbildauswertungen.
Dieser Dienst enthält Gebäude im Zustand von "im Bebauungsplan geplant" bis hin zu "fertig, aber noch nicht im Liegenschaftskataster". Die Daten müssen als Hinweise zum Baugeschehen betrachtet werden und sollten immer im Kontext der aktuellsten Luftbilder betrachtet werden. Einen Anspruch auf Vollständigkeit gibt es bewusst nicht. Fälle älter 72 Monte werden i.d.R. gelöscht.
INSPIRE Datensatz der Verkehrsnetze aus ALKIS. Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.