3D-Gebäudemodelle sind digitale Modelle der Erdoberfläche, vordringlich reduziert auf die Objektart Gebäude. Sie bieten dreidimensionale Gebäudeinformationen in verschiedenen Detaillierungsstufen und besitzen durch angereicherte Attribute einen hohen Informationsgehalt. Das 3D-Gebäudemodell Level of Detail 2 (LoD2) enthält die Zuordnung von standardisierten und generalisierten Dachformen, die entsprechend dem tatsächlichen Firstverlauf und der individuellen Dachneigung ausgerichtet werden.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenten Gewässer. Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten (nicht in BW) und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ist ein Produkt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Im ALKIS sind die bisher getrennt geführten Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK-Punktdatei, ALK-Grundrissdatei) in einem Informationssystem integriert. ALKIS ist nunmehr das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem. ALKIS steht in Form von WFS-Diensten und Datensätzen im Downloadcenter der HVBG (www.gds.hessen.de) zur Verfügung.
Digitale Landschaftsmodelle beschreiben die topographischen Objekte der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Jedes Objekt besitzt deutschlandweit eine eindeutige Identifikationsnummer (Identifikator). Die räumliche Lage der topographischen Objekte wird maßstabs- und abbildungsunabhängig im amtlichen Lagebezugssystem angegeben. Bei diesem Dienst werden die Daten im Shape Format bereitgestellt. Das Dateiformat Shapefile (oft Shapedaten oder Shape genannt) ist ein auch in der Datenqualität einfaches Format für vektorielle Geodaten und Quasi-Standard im Umfeld von Desktop-Geoinformationssystemen mit dem größten Umfang verfügbarer Kartendaten.
Die GDI-MV ist Bestandteil der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und gliedert sich mit dieser in die europäische Geodateninfrastruktur (INSPIRE) ein. Dieser Dienst dient der Abgabe der Digitalen Verwaltungsgrenzen (DVG). Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Der Topographische Atlas über das Großherzogtum Baden 1:50 000 (TABA) präsentiert die Inhalte der Topographischen Karten des Großherzogtums im Maßstab 1:50 000 aus den Jahren 1838-1849. Es handelt sich um die Reproduktion der einfarbigen Erstausgabe mit Blattübersicht und Legende. Bei der Varianate "nur Kartenbild" liegen die einzelnen Blätter in einer georeferenzierten Variante vor, bei der der Kartenrahmen entfernt wurde. Diese Variante ist besonders für die direkte Montage mehrerer Kartenblätter geeignet. Der Topographische Atlas umfaßt 55 Kartenblätter.
Der Topographische Atlas des Königreichs Württemberg 1:50 000 (TAWÜ) präsentiert die Inhalte der Topographischen Karten des Königreichs im Maßstab 1:50 000 aus den Jahren 1821-1851. Es handelt sich um die Reproduktion der einfarbigen Erstausgabe. Der Topographische Atlas umfaßt 55 Kartenblätter. Bei der Varianate "nur Kartenbild" liegen die einzelnen Blätter in einer georeferenzierten Variante vor, bei der der Kartenrahmen entfernt wurde. Diese Variante ist besonders für die direkte Montage mehrerer Kartenblätter geeignet.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.