Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Dieser Dienst stellt Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus Flurbereinigungsverfahren bereit, die sich im neuen Eigentum befinden aber noch nicht im Liegenschaftskataster berichtigt sind.
Der WFS-Dienst liefert aktuelle, vektorbasierte ALKIS Daten in der NOrA Datenstruktur. Der an die Verwaltungsvorschrift für die Führung des Liegenschaftskatasters angelehnte WFS-Dienst enthält keine Angaben zu Eigentümern oder Erbbauberechtigten und stellt auch keinen amtlichen Nachweis dar.
Die ca. 60.000 Höhenfestpunkte repräsentieren die Höhe über dem Meeresspiegel auf einheitlichem Niveau. Für einen Höhenfestpunkt können Höhen unterschiedlicher Bezugssysteme verfügbar sein. Die Höhe wird auf Millimeter genau ausgegeben, als Einzelnachweis oder als Punktliste. Neben der Höhe enthält die Ausgabeform Einzelnachweis auch Informationen über die Vermarkungsart des Festpunktes und eine Lagebeschreibung, ggf. auch eine Lageskizze.