Der Datensatz für das INSPIRE Thema Annex 1 Verwaltungseinheiten wurde aus dem ATKIS Basis-DLM nach der INSPIRE Produktspezifikation der AdV abgeleitet.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der WebFeatureService (WFS) Verkehrsnetze ATKIS Basis-DLM - beinhaltet folgende Verkehrsnetze Straße, Luft, Schiene und Wasser. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Geografische Bezeichnungen für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ATKIS Basis-DLM abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Dieser Web Feature Service stellt Daten des digitalen Landschaftsmodells (ATKIS Basis-DLM) in der Ausprägung Modell-basiert (Simple Feature) zum Download bereit.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).