Im Falle eines Stromausfalls sind die Feuerwehrgerätehäuser in allen Ortschaften der Städte und Gemeinden als Notrufstellen besetzt. Dorthin kann sich die Bevölkerung wenden, um auch beim Ausfall der üblichen Kommunikationswege Notrufe an die Kreisleitstelle (Telefon 112) abzusetzen. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.
Leuchttürme in den Städten und Gemeinden sind mit Notstrom versorgt. Sie dienen als zentrale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in Not oder mit Informationsbedarf. Es gibt dort Informationen für die Bevölkerung. Darüber hinaus fungieren die Leuchttürme als Verbindungsstellen zwischen den hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern und den Einsatzstäben der Kommunen und des Kreises Kleve. Sie übernehmen auch die Funktion von Notrufstellen. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.
Die Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Freizeiteinrichtungen bieten den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit sportlich und spielerisch aktiv zu sein sowie betreut zu werden.
Diese Datenserie enthält die kommunalen Ratswahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve. Sie werden räumlich anhand der Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Kommunen von den kommunalen Wahlausschüssen festgesetzt. Die Daten stellen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve dar, die Datensätze sind je Kommune beschrieben.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW in der Stadt Krefeld abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten.
Der Landschaftsplan ist ist ein Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kommunen. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege . Inhaltlich gliedert sich der Plan in 4 Bereiche; die Geltungsbereiche mit den herausgeschnittenen Ortslagen, die Festsetzungen der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile), die Maßnahmenraumkarte und die Entwicklungskarte. Für die in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne werden die Geltungsbereiche vektoriell geführt und alle weiteren Inhalte als pdf-Datei verfügbar gehalten.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) der kommunalen Flächennutzungspläne im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die bestehenden und künftigen Flächennutzungen im gesamten Gemeindegebiet (Bauflächen, Wald, Landwirtschaft, Straßen,...) einer Kommune. Der von der Bezirksregierung genehmigte Flächennutzungsplan ist für die jeweilige Kommune verbindlich. Die Daten zum Flächennutzungsplan werden als konsolidierte Version (inclusive aller gültigen Änderungen) vorgehalten. Beim Objekt FP_Plan wird der Link zum Plan als PDF vorgehalten. Für Kleve liegt nur der Geltungsbereich des FNPs mit dem Link auf den Plan als PDF und dazu Rasterdaten mit dem Inhalt des FNP vor.