Hier handelt es sich um Digitale Verwaltungsgrenzen Thüringen (Gebietsübersichten Thüringen), welche die Grenzen für das Land, die Katasterbereiche, die Landkreise, die Verwaltungsgemeinschaften, die erfüllenden Gemeinden, die Gemeinden, die Gemarkungen und die Fluren enthält. Die Koordinaten wurden auf volle Meter gerundet. Die entsprechenden Shape-Dateien liegen im ETRS89/UTM32 vor und werden ohne Zonenpräfix veröffentlicht. Die Bereitstellung erfolgt als Open-Data-Bestand und ist somit gebührenfrei.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Diese Datenserie enthält die kommunalen Ratswahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve. Sie werden räumlich anhand der Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Kommunen von den kommunalen Wahlausschüssen festgesetzt. Die Daten stellen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve dar, die Datensätze sind je Kommune beschrieben.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der Dienst beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Kleve(außer Kranenburg). Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in den folgenden Kategorien: Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber (bis 2026), Umsetzung Weiße-Flecken-Förderprogramm (seit 2021), Geplante Umsetzung Graue-Flecken-Förderprogramm, Gigabitversorgung über Highspeed Kabel-Internet und Keine Glasfaser-/Gigabitversorgung.
Automatische Externe Defibrillatoren (kurz: AED) können Leben retten. In diesem Datensatz werden alle behördlich gemeldeten AED, die im Kreis Kleve der privaten Nutzung dienen und somit nur ausgesuchten Personengruppen zur Verfügung stehen, bereitgestellt.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt, genehmigt, in Betrieb oder abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Der Dienst beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Kleve. Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in den folgenden Kategorien: Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber (bis 2026), Umsetzung Weiße-Flecken-Förderprogramm (seit 2021), Geplante Umsetzung Graue-Flecken-Förderprogramm, Gigabitversorgung über Highspeed Kabel-Internet und Keine Glasfaser-/Gigabitversorgung.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW im Kreis Kleve abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Automatische Externe Defibrillatoren (kurz: AED) können Leben retten. In diesem Datensatz werden alle behördlich gemeldeten AED, die im Kreis Kleve während der Öffnungszeiten zur Verfügung stehen, bereitgestellt.
Die im Datensatz enthaltenen Objekte zeigen die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung. - Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die Pflegebedürftige in deren Wohnung pflegen. - Hospize sind Einrichtungen, in denen Sterbebegleitung und palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. - Servicewohnen bietet barrierefreie Wohnungen mit Unterstützungsleistungen wie einen Hausmeisterdienst sowie optional erweiterbaren Service wie z. B. Mahlzeiten nach Bedarf. - Die solitäre Kurzzeitpflege bietet ausschließlich Kurzzeitpflege an. Sie dient der befristeten vollstationären Betreuung von Pflegebedürftigen. - Tagesstätten der Eingliederungshilfe bieten Tagesstrukturangebote für Menschen mit Behinderung. Die Tagespflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen den Tag bei Betreuung, pflegerischer Versorgung und Beschäftigung in einer Einrichtung zu verbringen. - Die vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nehmen ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung auf. Diesen wird Wohnraum überlassen, Betreuungsleistungen und eine umfassende Gesamtversorgung zur Verfügung gestellt. - Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie haben das Ziel, Menschen mit Behinderung schrittweise in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. - Wohngemeinschaften sind Wohn- und Betreuungsangebote, in denen mehrere ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben und ihnen vom Anbieter Betreuungsleistungen angeboten werden.
In der Rangfolge unterhalb der Leuchttürme sind so genannte "Notfall-Infopunkte" in der Fläche eingerichtet. An Notfall-Infopunkten können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren. Die personelle Besetzung und die Ausstattung sind jedoch nicht so umfangreich wie in den Leuchttürmen. Zum Teil erfolgt die Information auch ausschließlich über den Aushang in Bekanntmachungskästen o.ä.. Kommunen, die Leuchttürme in allen Ortschaften ausweisen, verzichten zum Teil auf die Benennung weiter Notfall-Infopunkte. Teilweise können an den Notfall-Infopunkten auch Notrufe abgesetzt werden. An Bekanntmachungskästen ist dies nicht möglich. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.