Der Web Feature Service für das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) des Landes Brandenburg beinhaltet die amtlichen Informationen des Liegenschaftskatasters und stellt diese mit Simple Feature Geometrien (SF) bereit. Personenbezogene Daten, wie z.B. Eigentümerinformationen und Adressdaten sind nicht Bestandteil dieses Dienstes. Dieser Dienst ist als INSPIRE Download Service nach den Vorgaben der INSPIRE Netzdiensteverordnung konfiguriert.
Der Web Feature Service für das Amtliche Festpunkt Informationssystem (AFIS) des Landes Brandenburg beinhaltet die aktuellen amtlichen Höhen-, Lage- und Schwerefestpunkte einschließlich ihrer Punktnummern.
Der Web Feature Service des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landes Brandenburg stellt das Digitale Basis - Landschaftsmodell mit Simple Feature (SF) Geometrien bereit. Das Basis-DLM beschreibt die Landschaft durch adressierte und georeferenzierte Objekte, die durch Attribute gekennzeichnet und nach Objektarten klassifiziert sind. Dieser Dienst ist als INSPIRE Download Service nach den Vorgaben der INSPIRE Netzdiensteverordnung konfiguriert.
Der Web Feature Service des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landes Brandenburg stellt das Digitale Basis - Landschaftsmodell (Basis-DLM) konform zu der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) bereit. Das Basis-DLM beschreibt die Landschaft durch adressierte und georeferenzierte Objekte, die durch Attribute gekennzeichnet und nach Objektarten klassifiziert sind.
Leuchttürme in den Städten und Gemeinden sind mit Notstrom versorgt. Sie dienen als zentrale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in Not oder mit Informationsbedarf. Es gibt dort Informationen für die Bevölkerung. Darüber hinaus fungieren die Leuchttürme als Verbindungsstellen zwischen den hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern und den Einsatzstäben der Kommunen und des Kreises Kleve. Sie übernehmen auch die Funktion von Notrufstellen. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.