Dieser WFS-Dienst stellt die 185 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) bereit. Diese sichern den geodätischen Raumbezug.Es sind dies insbesondere die in BW liegenden Punkte des DREF91 und der Verdichtungsstufe (BWREF) sowie ausgewählte unterirdisch vermarkte Höhenfestpunkte 1. Ordnung. Jeder GGP besitzt Lage-, Höhen- und Schwerewerte.
INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Verkehrsnetze für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ATKIS Basis-DLM abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Gewässernetz für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ATKIS Basis-DLM abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Dieser Downloaddienst beinhaltet das Knoten- und Kantenmodell der Gemeindestraßen für das INSPIRE Thema Annex 1 Verkehrsnetze (Transportation Network - Road Network). Die Daten werden von den Kommunen in Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI-SH aufbereitet.
In diesem Datensatz sind die Hamburger Verkehrsnetze: Straße, Schiene, Luft und Wasser aus dem ATKIS Basis-DLM Quellmodell enthalten und im INSPIRE-Zielmodell dargestellt. ATKIS® steht für Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem und ist als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) konzipiert worden.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).