ATKIS DOP-RGBI 20 Aktualität stellt landesweit das Befliegungsdatum dar. Das Befliegungsdatum bezieht sich auf die einzelnen DOP Kacheln des letzten Befliegungszyklus. (z.B. 2013, 2014, 2015)
ATKIS DOP-RGBI 10 Aktualität stellt landesweit das Befliegungsdatum dar. Das Befliegungsdatum bezieht sich auf die einzelnen DOP Kacheln ab 2011. In Überlappungsbereichen bezieht sich das Befliegungsdatum auf die neueste durchgeführte Befliegung.
Die landesweite Erfassung der Daten für die Berechnung des Digitalen Geländemodells (DGM) / Digitalen Oberflächenmodells (DOM) erfolgt seit 2022 zum dritten Mal durch Laserscanbefliegung. Dieser Dienst liefert drei Ebenen (FeatureTypes). Die Ebene "ATKIS DGM Planung Laserflüge ALS 3 ab 2022" beinhaltet die Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) ab 2022. Die Ebene "ATKIS DGM Durchgeführte Laserflüge ALS 3 ab 2022" beinhaltet die Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus durchgeführten Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) ab 2022. Die Ebene "ATKIS DGM Aktualität" zeigt die Aktualität der verfügbaren DGM km² Kacheln mit Flugdatum. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Zur räumlichen Unterteilung von Gebieten und Daten werden unterschiedlich große, nach vollen UTM-Kilometerwerten abgegrenzte Quadrate (Kacheln) definiert. Dieses Gitter bildet Kacheln mit einer Ausdehnung von 20x20 KM.
Die Topographischen Inhalte der Digitalen Topographischen Karte 1: 25 000 (DTK25) entstehen durch Präsentation der Daten des Basis-DLM. Zur Information über die Aktualität dieser Präsentation werden vier Zeitpunkte spezifiziert: Sie benennen bzgl. des ausgewählten Gebietes folgende Angaben mit Buchstaben: B = Datum der Befliegung zur Grundaktualisierung des Basis-DLM; T= Datum der Topographischen Grundaktualisierung des Basis-DLM; S= Datum der Topographischen Spitzenaktualisierung des Basis-DLM ; R= Datum der Erzeugung der Rasterdaten
Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²), die im kommenden Winter durchgeführt werden sollen. Dies gilt ab 2018ff.
INSPIRE Datensatz der Flurstücke/Grundstücke aus ALKIS.Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden. Der Datensatz enthält im wesentlichen die Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, ...
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ALKIS. Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.