Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße. Stadionumfeld: Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Die Kreiswahlbezirke werden anhand der kommunalen Ratswahlbezirke vom Kreistag festgesetzt. Ihre Ausdehnung richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke in Emmerich.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW im Kreis Kleve abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Standorte von Feuerwehr und Polizei in NRW auf Basis von OpenStreetMap. Selektiert werden alle Objekte mit amenity=fire_station oder amenity=police. Der Dienst wird jede Nacht aktualisiert. Quelle der OSM-Daten: https://download.geofabrik.de/europe/germany/nordrhein-westfalen.html
Standorte von Fahrradreparaturstationen sowie alles außer den Fahrradreparaturstationen in NRW auf Basis von OpenStreetMap. Selektiert werden alle Objekte mit repair=assisted_self_service oder amenity=bicycle_repair_station. Der Dienst wird jede Nacht aktualisiert. Quelle der OSM-Daten: https://download.geofabrik.de/europe/germany/nordrhein-westfalen.html