Die kommunalen Nivellementpunkte (auch Höhenfestpunkte bzw. HFP) sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Höhenbolzen vermarkt (üblicherweise an Bauwerken) und verdichten das Höhenfestpunktfeld des Amtlichen Festpunktinformationssystem in Nordrhein-Westfalen (AFIS-NRW). Die Höhen der Nivellementpunkte werden durch geometrische Nivellements hochgenau bestimmt. Der Nachweis der NivP umfasst Höhenkoordinaten sowie Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen). Der Dokumentenlink führt zur Einmessungsskizze des jeweiligen Punktes.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Die Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) gliedern sich nach Grenzpunkten, Gebäude- und Bauwerkspunkten, Sonstigen Vermessungspunkten, Anschlusspunkten und Topographischen Punkten. Die Punktdaten haben eine Vielzahl von Attributen.
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) weist die Liegenschaften und sonstige Basisinformationen des Liegenschaftskatasters mit objektstrukturierten Geometrie- und Sachdaten nach. ALKIS liegt die von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickelte und in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) enthaltene Konzeption des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem zu Grunde. Das ALKIS stellt mit den Flurstücken, Gebäuden, Nutzungsarten, Bodenschätzungen, Grenzpunkten und der Topographie den wesentlichen Anteil der Geobasisdaten dar.
Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig an die Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln aus Messing vor dem letzten selbstgewählten Wohnort der Menschen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Die Punktdaten haben eine Vielzahl von Attributen.
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Dieser Datensatz enthält das systematische Raster (Koordinatengitter) mit der Kachelgröße 1km x 1km für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS 89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar. Mit Hilfe dieses Gitters lassen sich in einer Karte Koordinaten abgreifen. Die Koordinaten der unteren linken Ecke jedes Gitters (Kachel) ergeben immer die Bezeichnung des Gitters.
Es handelt sich um eine aktuelle Übersicht aller Standorte zur Geschwindigkeitsüberwachung des Straßenverkehrsamtes (Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten) die regelmäßig durch MitarbeiterInnen des Außendienstes überwacht werden.
Die Daten stellen die Standorte von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen bzw. Funkmasten in der Stadt Krefeld dar. Jeder Datensatz enthält die Standortbescheinigungsnummer der Bundesnetzagentur. Funkanlagen müssen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen, sofern ihre Sendeleistung über bestimmten Grenzwerten liegen. Stadtintern werden noch weitere Daten zu Mobilfunkanlagen geführt, z. B. der Zustand der Anlage (Geplant, In Betrieb, etc.) oder der Standorttyp (Mast, Dach-Standort, etc.). Die öffentlichen Daten beinhalten als Attribut lediglich die Standortbescheinigungsnummer.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW in der Stadt Krefeld abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten.