Der Layer "Grünlandschätzungsflächen 56-100 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Grünlandflächen mit einem Bodenwert von 56-100. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Layer "Ackerschätzungsflächen 56-100 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Ackerflächen mit einem Bodenwert von 56-100. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Layer "Ackerschätzungsflächen 36-55 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Ackerflächen mit einem Bodenwert von 36-55. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Layer "Grünlandschätzungsflächen 36-55 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Grünlandflächen mit einem Bodenwert von 36-55. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Im Sommer 2022 hat die Landesregierung NRW von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel nach § 37c EEG 2023 Gebrauch gemacht und die förderfähige Flächenkulisse um Grün- und Ackerflächen erweitert, die unterdurchschnittliche Erträge aufweisen – sogenannte benachteiligte Gebiete. Ausgenommen sind Gebote für Anlagen auf Flächen, die eine mittlere Bodenwertzahl von mehr als 55 aufweisen und Natura 2000-Gebiete. Ausgeschlossen werden darüber hinaus alle förderfähigen Flächen die im §37 2 EEG 2023 in den Buchstaben a bis g oder j genannt werden
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Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro m² Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre flächendeckend auf der Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Bodenrichtwerte werden in dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen zur Online-Recherche der Öffentlichkeit bereitgestellt.