Dieser Datensatz enthält die Gemeindegrenzen für die Gemeinden der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie die Stadt Krefeld. Diese Gemeindegrenzen werden wöchentlich (Samstags) aus den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt.
In ALKIS enthaltene lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind. In Baden-Württemberg umfasst der Datensatz folgende Abgrenzungen: Regierungsbezirk, Stadt- oder Landkreis, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde/Stadt/verbandsangehörige Gemeinde/verbandsangehörige Stadt/gemeindefreies Gebiet
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Hier erhalten Sie die Kindergärten und Kindertagsstätten im Gebiet vom Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve und der Stadt Krefeld und angehöriger Städte und Gemeinden.
Hier erhalten Sie die Kindergärten und Kindertagesstätten im Gebiet vom Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve und der Stadt Krefeld und angehöriger Städte und Gemeinden.
Die Verwaltungsgrenzen sind aus dem ALKIS abgeleitet. Sie beinhalten die Grenzen des Landes, der Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden. Diese Grenzen und zusätzlich die Flur- und Gemarkungsgrenzen werden zusätzlich auch aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) abgeleitet.