Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.
Der Dienst stellt den Datenbestand für die öffentlichen Straßen der Straßenklassen Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Dieser Datenbestand wird vierteljährlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Der WFS gibt die Inhalte aller digital aufbereiteten großmaßstäbigen Bodenkarten landwirtschaftlicher Nutzflächen, meist im Maßstab 1 : 5.000, wieder. Dazu wurden die einzelnen bodenkundlichen Kartierprojekte (""Verfahren"") in ein weitgehend bruchfreies Gesamtpaket integriert. Weil die großmaßstäbige Bodenkarte nicht flächendeckend erstellt wurde, zeigt der WFS auch weiße, nicht kartierte Bereiche. Für diese Bereiche können bodenkundliche Informationen auf mittlerer Maßstabsebene dem WMS der BK50 entnommen werden. Bodenkundliche Informationen benachbarter Waldflächen können dem WMS/WFS der BK5 zur Forstlichen Standorterkundung entnommen werden.
Der Dienst stellt den Datenbestand für die öffentlichen Straßen der Straßenklassen Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, die innerhalb des Bundesland Nordrhein-Westfalen liegen, für das INSPIRE-Annex-Thema Verkehrswesen dar. Dieser Datenbestand wird halbjährlich aktualisiert.
Dieser Dienst enthält eine Übersicht der UTM Kacheln der Landesvermessung des Landes NRW. Die Kachelungen entprechen den Abgabeeinheiten der Produkte von Geobasis NRW ab 1km² bis 16km²
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Hochwassergefahrenkarten aus dem Hochwasserrisikomanagement des Landes NRW (betrifft Niers und Hammer Nach) wurden bei der Risikoanalyse (Karten Gebäudebetroffenheit, Gebäuderisiko, Potentiell überflutete Unterführungen, Potentiell überflutete Tiefgaragen, Potentiell überflutete Straßen) ebenfalls mit berücksichtigt und sind deshalb mit angegeben.
Die Hochwassergefahrenkarten aus dem Hochwasserrisikomanagement des Landes NRW (betrifft Niers und Hammer Nach) wurden bei der Risikoanalyse (Karten Gebäudebetroffenheit, Gebäuderisiko, Potentiell überflutete Unterführungen, Potentiell überflutete Tiefgaragen, Potentiell überflutete Straßen) ebenfalls mit berücksichtigt und sind deshalb mit angegeben.
Die Hochwassergefahrenkarten aus dem Hochwasserrisikomanagement des Landes NRW (betrifft Niers und Hammer Nach) wurden bei der Risikoanalyse (Karten Gebäudebetroffenheit, Gebäuderisiko, Potentiell überflutete Unterführungen, Potentiell überflutete Tiefgaragen, Potentiell überflutete Straßen) ebenfalls mit berücksichtigt und sind deshalb mit angegeben.
Aus den digitalen Orthophotos des Landes NRW (Frühjahresbefliegung 2025 mit einer Bodenauflösung von 10 cm pro Pixel) berechnete Versiegelungsflächen und dessen Aggregation auf Flurstücke für das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Befliegung fand überwiegend im Jahr 2025 im Monat März statt.
Aus den digitalen Orthophotos des Landes NRW (Sommerbefliegung 2023 mit einer Bodenauflösung von 10 cm pro Pixel) berechnete Versiegelungsflächen und dessen Aggregation auf Flurstücke für das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Befliegung fand überwiegend im Jahr 2023 im Monat Juli statt.